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327 O 475/15•LG Hamburg 27. Zivilkammer, 2018-10-04, 327 O 475/15
327 O 475/15Tribunale cantonale4 ott 2018
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: 327 O 475/15
Dokumenttyp: Urteil
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 244.500,00 € festgesetzt.
1 Hinsichtlich des Tatbestandes wird auf den Tatbestand des Teil- und Teilanerkenntnis-Urteils vom 22.02.2018 verwiesen.
2 Nach Abtrennung der Widerklage war nur noch über die Kosten des Klageverfahrens zu entscheiden. Diese waren gem. § 91 den Beklagten aufzuerlegen, da die Klägerin mit den beschiedenen Anträgen obsiegt hat.
3 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 709 ZPO.
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