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312 O 320/15•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2015-07-23, 312 O 320/15
312 O 320/15Tribunale cantonale23 lug 2015
Entscheidungsdatum: 2015-07-23
Aktenzeichen: 312 O 320/15
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2015:0723.312O320.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
untersagt,
im geschäftlichen Verkehr in Deutschland das Arzneimittel N. mit der Auslobung
mehr Erfolg in der Chemotherapie durch Einhaltung der geplanten Dosis"
zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wenn dies geschieht wie nachfolgend eingeblendet:
und/oder
Von den Kosten des Verfahrens haben die Antragstellern 1/5 und die Antragsgegnerin 4/5 zu tragen.
Der Streitwert wird auf 200.000,00 € festgesetzt.
Die Schutzschrift der Rechtsanwälte H. L. vom 16.4.2015 (393 AR 197/15) hat bei Beschlussfassung vorgelegen.
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