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406 HKO 43/18•LG Hamburg 6. Kammer für Handelssachen, 2018-03-19, 406 HKO 43/18
406 HKO 43/18Tribunale cantonale19 mar 2018
Entscheidungsdatum: 2018-03-19
Aktenzeichen: 406 HKO 43/18
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2018:0319.406HKO43.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
untersagt,
im geschäftlichen Fernabsatzverkehr gegenüber Verbrauchern zum Zwecke des Wettbewerbs für den Abschluss von Mobilfunkverträgen mit einer monatlichen Grundgebühr zu werben und dabei dem Verbraucher Produktinformationsblätter, die eine hiervon abweichende Grundgebühr ausweisen, zur Verfügung stellt, wenn dies geschieht wie in der Anlage ASt 1 in Verbindung jeweils mit der Anlage ASt 2, Anlage ASt 3, Anlage ASt 4, Anlage ASt 5 und Anlage ASt 6.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 40.000,00 € festgesetzt (§ 51 Abs. 4 GKG).
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