LG Hamburg 17. Zivilkammer, 2014-09-26, 317 O 150/13

317 O 150/13Tribunale cantonale26 set 2014

Testo completo

LG Hamburg 17. Zivilkammer — 317 O 150/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-26

Aktenzeichen: 317 O 150/13

ECLI: ECLI:DE:LGHH:2014:0926.317O150.13.0A

Dokumenttyp: Urteil

Gründe

1 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.258,33 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.8.2012 Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche des Klägers aus und im Zusammenhang mit dessen Beteiligungen mit den Vertragsnummern und zu zahlen.

2 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz wegen entgangener Zinsen in Höhe von 993,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2012 zu zahlen.

3 3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von etwaigen Zahlungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung des Klägers an der Beklagten stehen, den jeweiligen Gesellschaften sowie Dritten gegenüber freizustellen.

4 4. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der abgetretenen Rechte in Verzug befindet.

5 5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 962,71 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit dem 22.10.2012 zu zahlen.

6 6. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

7 7. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

8 8. Der Streitwert wird auf 10.191,75 € festgesetzt.

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