FG Hamburg 4. Senat, 2014-04-29, 4 K 140/12

4 K 140/12Tribunale fiscale / 4a divisione29 apr 2014

Regest

Ein Gerät zum Einbau in ein Fahrzeug, das neben einem Beschleunigungssensor verschiedene aktive und passive Bauelemente und einen Microcontroller enthält, und das dazu dient, unter Auswertung auch externer Sensoren im Falle eines Unfalls ein Airbagsystem auszulösen, ist kein "Gerät zum Messen oder Prüfen" nach Pos. 9031 KN, sondern eine "andere elektronische Schaltung" nach Pos. 8537 KN (Rn.19) (Rn.26) (Rn.31) (Rn.35) .

Testo completo

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 140/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-29

Aktenzeichen: 4 K 140/12

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2014:0429.4K140.12.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Pos 8537 KN, Pos 9031 KN

Rechtskraft: ja

Leitsatz

Ein Gerät zum Einbau in ein Fahrzeug, das neben einem Beschleunigungssensor verschiedene aktive und passive Bauelemente und einen Microcontroller enthält, und das dazu dient, unter Auswertung auch externer Sensoren im Falle eines Unfalls ein Airbagsystem auszulösen, ist kein "Gerät zum Messen oder Prüfen" nach Pos. 9031 KN, sondern eine "andere elektronische Schaltung" nach Pos. 8537 KN (Rn.19) (Rn.26) (Rn.31) (Rn.35) .

Orientierungssatz

  1. Es konnte offenbleiben, ob eine Impuls-Weitergabe bereits als Ausgabe von Messergebnissen verstanden werden soll, und ob ein Gerät, dessen Funktion sich darin erschöpft, ein Gerät "zum Messen" ist (Rn.28) .

  2. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BFH: VII B 100/14).

  3. Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wurde nach Rücknahme der Beschwerde eingestellt (BFH-Beschluss vom 8.7.2014 VII B 100/14, nicht dokumentiert).

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