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6 K 224/12•FG Hamburg 6. Senat, 2013-01-31, 6 K 224/12
6 K 224/12Tribunale fiscale / 6a divisione31 gen 2013
1. Hat ein Pilot ein voll möbliertes Stand-by-Zimmer in einer Wohnung mit Küche und Bad angemietet, das ihm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht, und sucht er dieses Zimmer in Abhängigkeit von seinen Dienstplänen mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf, hat er einen Wohnsitz i. S. des § 8 AO begründet und unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht(Rn.33) (Rn.34) (Rn.35) (Rn.39) . 2. Das gilt auch dann, wenn der Pilot das Zimmer nur zum Übernachten und nicht als Ausgangspunkt für Freizeitaktivitäten oder soziale Kontakte nutzt(Rn.68) (Rn.69) .
Entscheidungsdatum: 2013-01-31
Aktenzeichen: 6 K 224/12
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2013:0131.6K224.12.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 8 AO, § 1 Abs 1 EStG, § 1 Abs 3 EStG, § 1 Abs 4 EStG, § 1a Abs 1 EStG ... mehr
Hat ein Pilot ein voll möbliertes Stand-by-Zimmer in einer Wohnung mit Küche und Bad angemietet, das ihm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht, und sucht er dieses Zimmer in Abhängigkeit von seinen Dienstplänen mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf, hat er einen Wohnsitz i. S. des § 8 AO begründet und unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht(Rn.33) (Rn.34) (Rn.35) (Rn.39) .
Das gilt auch dann, wenn der Pilot das Zimmer nur zum Übernachten und nicht als Ausgangspunkt für Freizeitaktivitäten oder soziale Kontakte nutzt(Rn.68) (Rn.69) .
Verfügungsmacht über eine Wohnung hat der Mieter, auch wenn er die Wohnung mit anderen Personen gemeinsam anmietet(Rn.40) .
Das Übernachten stellt einen Wohnvorgang dar(Rn.68) .
Wird ein Hotelzimmer langfristig angemietet, kann es ebenfalls zum Wohnsitz werden(Rn.69) .
Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: I B 45/13).
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen (BFH-Beschluss vom 10.10.2013 I B 45/13, nicht dokumentiert).
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