FG Hamburg 4. Senat, 2012-09-19, 4 K 89/10

4 K 89/10Tribunale fiscale / 4a divisione19 set 2012

Regest

1. Der Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft, deren gewöhnliche Gültigkeitsdauer nach Art. 12 Abs. 4 ZK nach Klageerhebung gegen den Widerruf abläuft, hat sich dann nicht erledigt, wenn die Aufhebung des Widerrufs unmittelbare Rechtswirkung für den Bestand von Einfuhrabgaben entfalten kann(Rn.39) . 2. Die Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13.11.2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. Nr. L 308/11) kann nicht als Auslegungshilfe für die Einreihung von Zubehörteilen für Videospielgeräte herangezogen werden, die sich wegen ihrer technischen Zusammensetzung und Funktion als gänzlich andersartig darstellen als das der Einreihungsverordnung zugrunde liegende Kabel(Rn.37) . 3. Die Begründung einer Einreihungsverordnung kann jedenfalls dann nicht als Auslegungshilfe für den Anwendungsbereich der Einreihungsverordnung herangezogen werden, wenn die Begründung den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs widerspricht(Rn.37) .

Testo completo

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 89/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-19

Aktenzeichen: 4 K 89/10

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0919.4K89.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: Art 9 Abs 1 ZK, Art 12 Abs 2 ZK, Art 12 Abs 4 ZK, EGV 1142/2008, Pos 8504 KN ... mehr

Leitsatz

  1. Der Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft, deren gewöhnliche Gültigkeitsdauer nach Art. 12 Abs. 4 ZK nach Klageerhebung gegen den Widerruf abläuft, hat sich dann nicht erledigt, wenn die Aufhebung des Widerrufs unmittelbare Rechtswirkung für den Bestand von Einfuhrabgaben entfalten kann(Rn.39) .

  2. Die Verordnung (EG) Nr. 1142/2008 der Kommission vom 13.11.2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. Nr. L 308/11) kann nicht als Auslegungshilfe für die Einreihung von Zubehörteilen für Videospielgeräte herangezogen werden, die sich wegen ihrer technischen Zusammensetzung und Funktion als gänzlich andersartig darstellen als das der Einreihungsverordnung zugrunde liegende Kabel(Rn.37) .

  3. Die Begründung einer Einreihungsverordnung kann jedenfalls dann nicht als Auslegungshilfe für den Anwendungsbereich der Einreihungsverordnung herangezogen werden, wenn die Begründung den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs widerspricht(Rn.37) .

Orientierungssatz

  1. Bei einem Adapter, der neben dem Standard-Netzstecker für die externe Stromversorgung ein Kabel mit einem speziellen Stecker, der ausschließlich zum Anschluss an ein spezifisches Videospielgerät bestimmt und geeignet ist, handelt es sich um Zubehör zu einem Gesellschaftsspiel, das in die Position 9504, Unterposition 1000 KN einzureihen ist(Rn.6) (Rn.31) (Rn.34) .

  2. Revision wurde eingelegt (Az. des BFH: VII R 39/12).

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.