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2 K 158/11•FG Hamburg 2. Senat, 2012-10-10, 2 K 158/11
2 K 158/11Tribunale fiscale / 2a divisione10 ott 2012
Ein Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die Geschäftsanteilsübertragung aber im Rahmen einer Gesamtauseinandersetzung des Veräußernden mit seinen Mitgesellschaftern erfolgt(Rn.29) .
Entscheidungsdatum: 2012-10-10
Aktenzeichen: 2 K 158/11
ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:1010.2K158.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG, § 3c Abs 2 S 1 EStG, § 17 Abs 2 EStG
Rechtskraft: ja
Ein Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die Geschäftsanteilsübertragung aber im Rahmen einer Gesamtauseinandersetzung des Veräußernden mit seinen Mitgesellschaftern erfolgt(Rn.29) .
Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: IX B 182/12).
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom 12.4.2013 IX B 182/12, nicht dokumentiert).
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