FG Hamburg 4. Senat, 2012-08-06, 4 K 198/10

4 K 198/10Tribunale fiscale / 4a divisione6 ago 2012

Regest

1. Werden nicht angemeldete Zigaretten bei ihrer Einfuhr beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt, entsteht Tabaksteuer in dem Moment, in dem die Zigaretten von Nichtberechtigten bevor sie in den Verbrennungsofen gelangen aus dem Vernichtungsprozess entnommen werden(Rn.33) (Rn.41) . 2. Der Begriff der steuerschuldnerischen Beteiligung gemäß § 21 TabStG, Art. 203 Abs. 3, 2. Anstrich ZK ist weit auszulegen(Rn.60) .

Testo completo

FG Hamburg 4. Senat — 4 K 198/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-06

Aktenzeichen: 4 K 198/10

ECLI: ECLI:DE:FGHH:2012:0806.4K198.10.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 21 TabStG 1993, Art 202 ZK, Art 203 Abs 1 ZK, Art 203 Abs 3 Ss 2 ZK, Art 233 ZK ... mehr

Leitsatz

  1. Werden nicht angemeldete Zigaretten bei ihrer Einfuhr beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt, entsteht Tabaksteuer in dem Moment, in dem die Zigaretten von Nichtberechtigten bevor sie in den Verbrennungsofen gelangen aus dem Vernichtungsprozess entnommen werden(Rn.33) (Rn.41) .

  2. Der Begriff der steuerschuldnerischen Beteiligung gemäß § 21 TabStG, Art. 203 Abs. 3, 2. Anstrich ZK ist weit auszulegen(Rn.60) .

Orientierungssatz

  1. Die Tabaksteuer ist dadurch entstanden, dass die Zigaretten, die bei dem Versuch ihrer Einfuhr beschlagnahmt worden sind und infolgedessen zur Vernichtung vorgesehen waren, dem Verfahren entzogen worden sind(Rn.36) .

  2. Die zollamtliche Überwachung beginnt gemäß Art. 37 ZK mit dem Verbringen in das Zollgebiet bzw. i.V. mit § 21 TabStG mit dem Verbringen in das Steuergebiet und endet bei Nichtgemeinschaftswaren grundsätzlich erst mit dem Statuswechsel oder dem Vorliegen eines anderen in dieser Vorschrift genannten Ereignisses(Rn.38) .

  3. Für die Frage der Entstehung der Steuerpflicht und der Steuer ist es unerheblich, dass die Müllverbrennungsanlage von der Zollfahndung observiert worden ist(Rn.54) .

  4. Nichtzulassungsbeschwerde wurde eingelegt (Az. des BFH: VII B 167/12).

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