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5 T 1/25•LG Neuruppin 5. Zivilkammer, 2025-05-26, 5 T 1/25
5 T 1/25Tribunale cantonale / V camera civile26 mag 2025
Entscheidungsdatum: 2025-05-26
Aktenzeichen: 5 T 1/25
ECLI: ECLI:DE:LGNEURU:2025:0526.5T1.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Beschluss des Landgerichts Neuruppin - 5. Zivilkammer - vom 31.03.2025 wird von Amts wegen in den Gründen zu I. dahingehend berichtigt, dass es jeweils auf Seite 2, dritter Absatz, und Seite 3, erster Absatz, statt Amtsgericht „Schwedt“, richtig Amtsgericht „Neuruppin“ heißen muss.
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 42 Abs. 1 FamFG
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