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5 UKl 15/25•KG Berlin 5. Zivilsenat, 2025-09-08, 5 UKl 15/25
5 UKl 15/25Tribunale superiore / V camera civile8 set 2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-08
Aktenzeichen: 5 UKl 15/25
ECLI: ECLI:DE:KG:2025:0908.5UKL15.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern, die die Gaststatte als Gäste aufsuchen, eine Toilettennutzung lediglich kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen und /oder ein Entgelt für die Benutzung der Toilettenräume in Höhe von 1 Euro je Toilettengang bzw. 5,00 Euro als „Toilettenflat" zu erheben, wenn dies geschieht wie im Fall des Verbrauchers … (vgl. Anlage K 2 als Anlage zu diesem Urteil).
Der Beklagten wird für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung im Tenor zu 1 ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, angedroht.
.3 Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Anlage K2
Eidesstattliche Versicherung
Hiermit erkläre ich
geboren am
wohnhaft in
über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung um die Strafbarkeit diesbezüglicher vorsätzlich oder fahrlässig abegebener falscher Erklärungen belehrt worden zu sein.
Insbesondere bin ich belehrt worden, dass derjenige, der vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wobei bei fahrlässiger Begehung Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe eintritt.
In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides statt:
Am Freitag, den 25.10.2024 besuchte ich zusammen mit einigen Kollegen die … Berlin.
Als wir auf dem Gelände waren, was ein Gastronomie-8etrieb ist (Speisekarte, Kellner, Band), dass die Toilettennutzung nur gegen ZUSÄTZLICHE Gebühr möglich war.
Entweder kostet JEDER Toilettengang 1,00 € oder man kann sich eine sogenannte „Pinkelflat" für 5,00 € buchen. Dafür bekommt man dann einen Stempel auf die Hand.
Dieses Geschäftsgebaren finde ich absolut unverschämt und auch verboten. Die Preise dort sind eh schon sehr hoch und dann mit der Notdurft ein Geschäft zu machen ist für mich schlichtweg illegal.
Eine Kollegin wird sich ebenfalls noch bei Ihnen melden.
Im Anhang noch ein paar Screenshots der Google-Bewertungen zur …, die meine Aussagen bestätigen.
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