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27 O 282/25 eV•LG Berlin II 27. Zivilkammer, 2025-08-11, 27 O 282/25 eV
27 O 282/25 eVTribunale cantonale11 ago 2025
Zur Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung auf vorbeugende Unterlassung einer bevorstehenden Buchveröffentlichung bei zu zögerlicher Beschreitung des Rechtsweges.(Rn.1)
Entscheidungsdatum: 2025-08-11
Aktenzeichen: 27 O 282/25 eV
ECLI: ECLI:DE:LGBE2:2025:0811.27O282.25EV.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG ... mehr
Zur Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung auf vorbeugende Unterlassung einer bevorstehenden Buchveröffentlichung bei zu zögerlicher Beschreitung des Rechtsweges.(Rn.1)
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur vorbeugenden Unterlassung einer angekündigten Buchveröffentlichung ist regelmäßig unbegründet, wenn der Antragsteller trotz Kenntnis der bevorstehenden Veröffentlichung nicht unverzüglich gerichtliche Schritte einleitet und dadurch den Verfügungsgrund selbst widerlegt.(Rn.1)
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Gericht teilt mit, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dem Hinweisbeschluss zurückgenommen worden ist.
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