AG Schöneberg, 2022-11-23, 85 F 1024/22

85 F 1024/22Tribunale di primo grado23 nov 2022

Testo completo

AG Schöneberg — 85 F 1024/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-23

Aktenzeichen: 85 F 1024/22

ECLI: ECLI:DE:AGBESB:2022:1123.85F1024.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Die Kindesmutter händigt dem Kindesvater nochmals den letzten Bericht des S. d. C. aus.

  2. Die Kindeseltern nehmen den halbjährlichen SPZ-Termin in der C. weiterhin gemeinsam wahr.

  3. In Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 04.12.2020 zu 85 F 85/20; 85 F 181/20 wird das Auskunftsverfahren wie folgt geregelt:

Die Kindesmutter lässt dem Kindesvater einmal im Monat (jeweils zum 15. des Monats) eine E-Mail zukommen, zu den aktuellen Entwicklungen im gesundheitlichen Bereich betreffend Rosalie.

Der Bericht gliedert sich hierbei wie folgt:

  • Therapien (Istzustand, wie oft findet die Therapie statt, ggf. Ergebnis)

  • Ggf. neue Therapien

  • Arzttermine und die daraus resultierende jeweilige Therapie (Datum, Ergebnis, Diagnose) unter Übersendung einer Kopie der jeweiligen ärztlichen Überweisung

  • Sollte es sich um eine U-Untersuchung handeln, wird die Kindesmutter dem Kindesvater die entsprechende Kopie aus dem U-Heft zukommen lassen.

  • Kita

  1. Der Wert des Verfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Gründe

1 Es wird vollinhaltlich auf den Anhörungsvermerk vom 04.10.2022 Bezug genommen, sowie auf die Schreiben der Kindeselternvertreter vom 21.10.2022 und 14.11.2022.

2 Die Kindesmutter ist der Auskunftsverpflichtung bereits erstmals am 14.10.2022 nachgekommen.

3 Die Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 81 Abs. 1 Satz 1 und 3 FamFG, 42 Abs. 3 FamGKG.

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