AG Tiergarten, 2024-03-12, 265a Ds 123/23

265a Ds 123/23Tribunale di primo grado12 mar 2024

Regest

Ein in Berlin tätiger Strafverteidiger hat nur Anspruch auf Unterkunft in einem gehobenen Mittelklassehotel bis zu einer Höhe von 150,00 Euro. Bei Übernachtung in einem höherpreisigen Hotel wird lediglich dieser Höchstbetrag statt der tatsächlichen Kosten erstattet.(Rn.2)

Testo completo

AG Tiergarten — 265a Ds 123/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 265a Ds 123/23

ECLI: ECLI:DE:AGBETG:2024:0312.265A.DS123.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Orientierungssatz

Ein in Berlin tätiger Strafverteidiger hat nur Anspruch auf Unterkunft in einem gehobenen Mittelklassehotel bis zu einer Höhe von 150,00 Euro. Bei Übernachtung in einem höherpreisigen Hotel wird lediglich dieser Höchstbetrag statt der tatsächlichen Kosten erstattet.(Rn.2)

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