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67 S 83/24•LG Berlin II 67. Zivilkammer, 2024-06-20, 67 S 83/24
67 S 83/24Tribunale cantonale20 giu 2024
Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.(Rn.3) (Rn.4)
Entscheidungsdatum: 2024-06-20
Aktenzeichen: 67 S 83/24
ECLI: ECLI:DE:LGBE2:2024:0620.67S83.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 557b Abs 1 BGB, § 557b Abs 5 BGB ... mehr
Rechtskraft: ja
Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.(Rn.3) (Rn.4)
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Berufungsverfahren hat sich durch Zurückweisungsbeschluss erledigt.
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