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79/08•Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2008-12-16, 79/08
79/08Corte costituzionale16 dic 2008
Das Verfahren ist nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde einzustellen. (Rn.1) Verfahrensgang vorgehend LG Berlin, 7. Februar 2008, 62 S 298/07, Beschluss vorgehend AG Pankow-Weißensee, 26. Juni 2007, 101 C 146/05, Urteil vorgehend AG Pankow-Weißensee, 9. November 2007, 101 C 146/05, Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-12-16
Aktenzeichen: 79/08
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Das Verfahren ist nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde einzustellen. (Rn.1)
Verfahrensgang
vorgehend LG Berlin, 7. Februar 2008, 62 S 298/07, Beschluss vorgehend AG Pankow-Weißensee, 26. Juni 2007, 101 C 146/05, Urteil vorgehend AG Pankow-Weißensee, 9. November 2007, 101 C 146/05, Beschluss
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
Auslagen werden nicht erstattet.
1 Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 seine Verfassungsbeschwerde und den Prozesskostenhilfeantrag zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
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