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60/08•Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 2008-07-01, 60/08
60/08Corte costituzionale1 lug 2008
Nachdem der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen. Verfahrensgang vorgehend KG Berlin, 7. Februar 2008, 1 Ws 156/07
Entscheidungsdatum: 2008-07-01
Aktenzeichen: 60/08
ECLI: ECLI:DE:VERFGBE:2008:0701.60.08.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Nachdem der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
Verfahrensgang
vorgehend KG Berlin, 7. Februar 2008, 1 Ws 156/07
1 Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11. Juni 2008 seine Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.
2 Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
3 Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
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