Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2013-04-16, OVG 4 S 24.13

OVG 4 S 24.13Tribunale amministrativo / 4a divisione16 apr 2013

Regest

Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)

Testo completo

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat — OVG 4 S 24.13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: OVG 4 S 24.13

ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2013:0416.OVG4S24.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 7 Abs 2 BG BB

Orientierungssatz

Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.