progetti
OVG 4 S 24.13•Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 4. Senat, 2013-04-16, OVG 4 S 24.13
OVG 4 S 24.13Tribunale amministrativo / 4a divisione16 apr 2013
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)
Entscheidungsdatum: 2013-04-16
Aktenzeichen: OVG 4 S 24.13
ECLI: ECLI:DE:OVGBEBB:2013:0416.OVG4S24.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 12 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 7 Abs 2 BG BB
Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Nichtigkeit der Ernennung von kommunalen Wahlbeamten ergibt sich zwingend, dass die dem Mehrheitswillen der Gemeindebürger entsprechende Entscheidung über die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ungeachtet einer Wahlanfechtung sofort umzusetzen ist.(Rn.17)
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.