Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat, 2012-11-29, L 2 U 71/11

L 2 U 71/11Tribunale delle assicurazioni sociali / 2a divisione29 nov 2012

Regest

Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)

Testo completo

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2. Senat — L 2 U 71/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-29

Aktenzeichen: L 2 U 71/11

ECLI: ECLI:DE:LSGBEBB:2012:1129.L2U71.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Orientierungssatz

Eine Versicherte, die sich in ihrer Arbeitsstätte (Blumenstand) befand und von ihrem geschiedenen Ehemann vorsätzlich angefahren und dabei erheblich verletzt wurde, erleidet dann keinen Arbeitsunfall, wenn ausschließlich persönliche Tatmotive (hier: massiver Schädigungswille) die Tat begründeten. (Rn.23)

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