VG Berlin 7. Kammer, 2012-04-24, 7 K 16.11

7 K 16.11Tribunale amministrativo / Chamber 724 apr 2012

Regest

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat auf dem Gebiet des Besoldungsrechts einen weiten Beurteilungsspielraum. Dies gilt auch hinsichtlich der für den Auslandszuschlag maßgeblichen Zuordnung von Dienstorten zu Zonenstufen sowie des hierbei vom Verordnungsgeber angewendeten Verfahrens zur Ermittlung materiellen Mehraufwandes und dienstortspezifischer immaterieller Belastungen. Dieses Ermittlungsverfahren muss jedoch methodisch nachvollziehbar sein und konsistent den Maßstab einhalten, den der Verordnungsgeber sich selbst gesetzt hat.(Rn.22)

Testo completo

VG Berlin 7. Kammer — 7 K 16.11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-24

Aktenzeichen: 7 K 16.11

ECLI: ECLI:DE:VGBE:2012:0424.7K16.11.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 52 BBesG, § 53 BBesG, AuslZuschlV

Leitsatz

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat auf dem Gebiet des Besoldungsrechts einen weiten Beurteilungsspielraum. Dies gilt auch hinsichtlich der für den Auslandszuschlag maßgeblichen Zuordnung von Dienstorten zu Zonenstufen sowie des hierbei vom Verordnungsgeber angewendeten Verfahrens zur Ermittlung materiellen Mehraufwandes und dienstortspezifischer immaterieller Belastungen. Dieses Ermittlungsverfahren muss jedoch methodisch nachvollziehbar sein und konsistent den Maßstab einhalten, den der Verordnungsgeber sich selbst gesetzt hat.(Rn.22)

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.