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15 ZB 25.792•VGH München 15. Senat, 2025-09-19, 15 ZB 25.792
15 ZB 25.792Tribunale amministrativo / Division 1519 set 2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-19
Aktenzeichen: 15 ZB 25.792
Dokumenttyp: Beschluss
I. Die Berufung wird zugelassen, weil die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweist (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). Im Berufungsverfahren wird insbesondere zu klären sein, welche Regelung(en) der Bescheid vom 8. Oktober 2020 tatsächlich trifft sowie ob und ggf. in welchem Umfang während des laufenden Widerspruchsverfahrens Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
II. Der Streitwert wird vorläufig auf 14.572,96 Euro festgesetzt.
Zulassung der Berufung – Streitwertfestlegung
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