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19 CE 25.1178, 19 C 25.1179•VGH München 19. Senat, 2025-08-29, 19 CE 25.1178, 19 C 25.1179
19 CE 25.1178, 19 C 25.1179Tribunale amministrativo / Division 1929 ago 2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-29
Aktenzeichen: 19 CE 25.1178, 19 C 25.1179
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Rubrum der in dieser Sache ergangenen Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wird dahingehend berichtigt, dass das Beschlussdatum statt „28. August 2026“ richtig „28. August 2025“ lauten muss.
1 Gemäß § 122 Abs. 1, § 118 Abs. 1 VwGO sind Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten im Beschluss jederzeit vom Gericht zu berichtigen. Das im Rubrum der Beschwerdeentscheidung genannte Beschlussdatum „28. August 2026“ ist offensichtlich unrichtig im Sinne der vorgenannten Bestimmungen. Der Beschluss war deshalb entsprechend zu berichtigen.
2 Der Berichtigungsbeschluss unterliegt nicht der Beschwerde (§ 152 Abs. 1 VwGO) und ist mit dem unrichtigen Beschluss untrennbar zu verbinden (§ 118 Abs. 2 Satz 3 VwGO). Das Berichtigungsverfahren ist kostenfrei.
Berichtigungsbeschluss
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