VG München 28. Kammer, 2024-12-23, M 28 K 20.3676

M 28 K 20.3676Tribunale amministrativo / Chamber 2823 dic 2024

Regest

Nach Klagerücknahme ist das gerichtliche Verfahren gem. § 92 Abs. 3 VwGO mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen und über den Streitwert zu entscheiden. (Rn. 1 – 2) (redaktioneller Leitsatz)

Testo completo

VG München 28. Kammer — 2024-12-23 — M 28 K 20.3676 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-23

Aktenzeichen: M 28 K 20.3676

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

I. Das Verfahren wird eingestellt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

III. Der Streitwert wird auf EUR 4.200,75 festgesetzt.

Gründe

1 Die Klagepartei hat ihre Klage mit der am 19. Dezember 2024 bei Gericht eingegangenen Erklärung zurückgenommen. Gemäß § 92 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist daher das Verfahren mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen.

2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes i.V.m. dem Streitwertkatalog (Nr. 34.2.1 und 34.2.4).

Leitsatz

Nach Klagerücknahme ist das gerichtliche Verfahren gem. § 92 Abs. 3 VwGO mit der Kostenfolge nach § 155 Abs. 2 VwGO einzustellen und über den Streitwert zu entscheiden. (Rn. 1 – 2) (redaktioneller Leitsatz)

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