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61 O 2404/23•LG Regensburg 61. Zivilkammer, 2024-04-04, 61 O 2404/23
61 O 2404/23Tribunale cantonale4 apr 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-04
Aktenzeichen: 61 O 2404/23
Dokumenttyp: Kostenfestsetzungsbeschluss
1 Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.
2 Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.
3 Die zu berücksichtigenden Gerichtskosten betragen
353,00 €
Zahlung der Klagepartei
1.059,00 €
hiervon verrechnet auf Kostenschuld der Beklagtenpartei
353,00 €
4 Der auf die Kostenschuld der Beklagtenpartei verrechnete Betrag ist zu erstatten. Der weitere Vorschuss in Höhe von 706,00 € wird zurückerstattet.
5 Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:
Gerichtskosten
353,00 €
Anwaltskosten
1.535,70 €
Summe
1.888,70 €
Kostenfestsetzungsbeschluss nach übereinstimmender Erledigungserklärung
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