progetti
13 C 1261/22•AG Ingolstadt, 2023-02-01, 13 C 1261/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-01
Aktenzeichen: 13 C 1261/22
Dokumenttyp: AnU
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.880,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.04.2022 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 3.880,47 € festgesetzt.
Berufung, Notfrist, Landgericht Ingolstadt, Anwaltsschriftsatz, Sofortige Beschwerde, Streitwertfestsetzung, Elektronischer Rechtsverkehr
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.