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RN 6 K 22.2786•VG Regensburg 6. Kammer, 2023-01-11, RN 6 K 22.2786
RN 6 K 22.2786Tribunale amministrativo / Chamber 611 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: RN 6 K 22.2786
Dokumenttyp: Beschluss
I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.
III. Der Streitwert wird auf 13.500 EUR festgesetzt.
1 Die Beteiligten stimmen durch die am 30. November 2022 und 7. Dezember 2022 bei Gericht eingegangenen Erklärungen in der Erledigung der Hauptsache überein.
2 Das Verfahren ist demnach einzustellen.
3 Es ist davon auszugehen, dass im gerichtlichen Vergleich vom 30. August 2022 im Verfahren RN 6 K 20.1232 eine Einigung auch hinsichtlich der Kosten des vorliegenden Verfahrens erfolgt ist, sodass die hier getroffene Kostenentscheidung einer Einigung der Beteiligten über die Kostentragung folgt.
4 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Gerichtskostengesetz (GKG) unter Berücksichtigung der Ziff. 9.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wonach bei einer Beseitigungsanordnung als Streitwert der Zeitwert der zu beseitigenden Substanz plus Abrisskosten (20 bis 30 EUR/m³ umbauten Raumes) empfohlen wird. Der umbaute Raum des Vorhabens beträgt laut der Bauantragunterlagen 674,23 m³, sodass ein Streitwert von 13.500,- EUR angemessen erscheint.
Streitwertfestsetzung für Klage gegen Beseitigungsanordnung
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