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Vf. 15-VII-18•VerfGH München, 2023-07-19, Vf. 15-VII-18
Entscheidungsdatum: 2023-07-19
Aktenzeichen: Vf. 15-VII-18
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juni 2023 wird dahingehend berichtigt, dass es
„des B. f. G. M., vertreten durch den ersten Vorsitzenden M. W.
und die zweite Vorsitzende A. T., […]“
heißt
„des B. f. G. M., K. d. ö. R., vertreten durch den Ersten Co-Vorsitzenden Herrn M. W. und die Erste Co-Vorsitzende Frau A. T. […]“;
„des B. f. G., Landesverband Bayern, […]“
heißt
„des B. f. G., Landesverband Bayern, K. d. ö. R., […]“;
„[…], sowie deren erster Vorsitzender und deren zweite Vorsitzende“
heißt
„[…], sowie deren Erster (Co-)Vorsitzender und die Erste Co-Vorsitzende des Antragstellers zu 1“.
1 Die Entscheidung wird hinsichtlich der geänderten Vertretungsverhältnisse beim Antragsteller zu 1 und der genauen Bezeichnung der Antragsteller zu 1 und 4 (insoweit klarstellend) auf die Anregung der Antragsteller im Schriftsatz vom 15. Juni 2023 hin gemäß Art. 25 Abs. 4 VfGHG wegen offenbarer Unrichtigkeit in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang berichtigt.
Keine einstweilige Anordnung wegen Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes durch die Gesetze zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen vom 24. Juli 2017 sowie zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18. Mai 2018
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