LG München I, 2022-02-11, 25 O 6491/21

25 O 6491/21Tribunale cantonale11 feb 2022

Testo completo

LG München I — 2022-02-11 — 25 O 6491/21 — Kostenfestsetzungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-11

Aktenzeichen: 25 O 6491/21

Dokumenttyp: Kostenfestsetzungsbeschluss

Tenor

Die von der Klagepartei/Antragsteller an die Beklagtenpartei/Antragsgegner gem. § 104 ZPO nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 21.12.2021 zu erstattenden Kosten der II. Instanz werden auf 993,89 €

(in Worten: neunhundertdreiundneunzig 89/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 28.12.2021 festgesetzt.

Gründe

1 Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.

2 Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.

3 Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:

Anwaltskosten 993,89 €

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Kostenfestsetzung

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