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B 7 S 22.678•VG Bayreuth 7. Kammer, 2022-07-25, B 7 S 22.678
B 7 S 22.678Tribunale amministrativo / Chamber 725 lug 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-25
Aktenzeichen: B 7 S 22.678
Dokumenttyp: Beschluss
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
1 Die Hauptbeteiligten haben den Rechtsstreit im Augenscheinstermin vom 22.07.2022 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Verfahren wird daher entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO durch Beschluss eingestellt. Der Kostenausspruch in Nr. 2 folgt der Kostenübernahmeerklärung, die die Antragsgegnerin im o.g. Termin abgegeben hat. Die Höhe des Streitwerts richtet sich nach § 63 Abs. 2, § 52 Abs. 2 GKG.
Übereinstimmende Erledigung – Einstellung des Verfahrens
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