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3 U 362/20•OLG Bamberg, 2021-02-19, 3 U 362/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 3 U 362/20
Dokumenttyp: Beschluss
Der Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
1 Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.
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