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24 O 68/21•LG Bamberg 2. Zivilkammer, 2021-11-02, 24 O 68/21
24 O 68/21Tribunale cantonale / II camera civile2 nov 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 24 O 68/21
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Das Endurteil des Landgerichts Bamberg – 2. Zivilkammer – vom 28.09.2021 wird im streitigen Tatbestand (Seite 4 des Urteils) wie folgt berichtigt:
„Sie trägt vor, das Fahrzeug halte den Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß gemäß der Euro-fünf-Norm im sogenannten neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ein und entspreche der EU-Typgenehmigung.“
1 Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.
2 Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass das gegenständliche Fahrzeug der Euro 5 Norm unterliegt.
3 Das Urteil war entsprechend zu korrigieren.
Diktatversehen, Schreibversehen, Fahrzeug, Euro 5 Norm, Korrektur, Urteil, Landgericht
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