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19 C 21.1110•VGH München, 2021-06-25, 19 C 21.1110
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 19 C 21.1110
Dokumenttyp: Beschluss
I. Nach Rücknahme der Beschwerde mit Schriftsatz vom 22. Juni 2021 wird das Verfahren eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO entsprechend).
II. Einer Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Kostenverzeichnis zum Gerichtskostengesetz für diesen Fall keine Gebühr vorsieht.
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