AG Bamberg, 2021-03-18, 610 M 9003/20

610 M 9003/20Tribunale di primo grado18 mar 2021

Testo completo

AG Bamberg — 2021-03-18 — 610 M 9003/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 610 M 9003/20

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

  1. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 08.01.2021 wird gemäß § 850 k Abs. 4 ZPO dahingehend geändert, dass der pfändungsfreie Sockelbetrag der Schuldnerin auf Ihrem Pfändungsschutzkonto bei der Raiffeisenbank-Volksbank B. S. eG, B. S., IBAN …, um 423,00 € monatlich reduziert wird.

  2. Im Übrigen hat der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 08.01.2021 in vollem Umfang Bestand.

Gründe

1 Dem Antrag der Gläubigerpartei vom 18.02.2021 auf Abänderung des Pfändungsfreibetrags der Schuldnerin auf Ihrem Pfändungsschutzkonto war zu entsprechen.

2 Die Schuldnerin lebt laut ihrer Vermögensauskunft vom 12.11.2020 mit ihrem Lebensgefährten zusammen und bezahlt diesem keine Miete. Da aber der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO einen entsprechenden Mietanteil beinhaltet, war dieser entsprechend der Mietkostenersparnis hinsichtlich der Kaltmiete und der Heizkosten unter Berücksichtigung der Wohngeldtabelle des Jobcenters des Landkreises Bamberg antragsgemäß um 423,00 € zu reduzieren.

3 Die Gegenpartei wurde zum Antrag gehört.

4 Innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist wurde keine Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war dem Antrag stattzugeben.

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