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6 O 330/18•LG Karlsruhe 6. Zivilkammer, 2022-03-18, 6 O 330/18
6 O 330/18Tribunale cantonale18 mar 2022
1. Im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität unterliegt die Frage, ob sich der Kläger bei dem Unfall die behauptete HWS-Verletzung zugezogen hat, den strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO. Der Geschädigte muss grundsätzlich den Vollbeweis für die behauptete Primärverletzung erbringen, ohne dass ihm Beweiserleichterungen, etwa das geringere Beweismaß des § 287 ZPO, das nur die haftungsausfüllende Kausalität betrifft, oder gar ein Anscheinsbeweis zugutekommen (Anschluss BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02).(Rn.20) 2. Hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer unfallursächlichen HWS-Verletzung ist ärztlichen Bescheinigungen vom Unfalltag über HWS-Verletzungen nicht uneingeschränkt das entscheidende Gewicht beizumessen; die Bewertung einer solchen Bescheinigung im Rahmen der Beweiswürdigung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2001 - 13 U 224/00 und OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Februar 2008 - 4 U 238/06).(Rn.23) Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Es handelt sich bei diesem Urteil um das Ausgangsverfahren zum Urteil des LG Karlsruhe vom 17. August 2022 (Az. 6 O 48/22).
Entscheidungsdatum: 2022-03-18
Aktenzeichen: 6 O 330/18
ECLI: ECLI:DE:LGKARLS:2022:0318.6O330.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 141 ZPO, § 286 ZPO, § 287 ZPO, § 7 StVG, § 823 BGB ... mehr
Rechtskraft: ja
Im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität unterliegt die Frage, ob sich der Kläger bei dem Unfall die behauptete HWS-Verletzung zugezogen hat, den strengen Beweisanforderungen des § 286 ZPO. Der Geschädigte muss grundsätzlich den Vollbeweis für die behauptete Primärverletzung erbringen, ohne dass ihm Beweiserleichterungen, etwa das geringere Beweismaß des § 287 ZPO, das nur die haftungsausfüllende Kausalität betrifft, oder gar ein Anscheinsbeweis zugutekommen (Anschluss BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02).(Rn.20)
Hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer unfallursächlichen HWS-Verletzung ist ärztlichen Bescheinigungen vom Unfalltag über HWS-Verletzungen nicht uneingeschränkt das entscheidende Gewicht beizumessen; die Bewertung einer solchen Bescheinigung im Rahmen der Beweiswürdigung hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2001 - 13 U 224/00 und OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Februar 2008 - 4 U 238/06).(Rn.23)
Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Es handelt sich bei diesem Urteil um das Ausgangsverfahren zum Urteil des LG Karlsruhe vom 17. August 2022 (Az. 6 O 48/22).
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