OLG Stuttgart 24. Zivilsenat, 2023-09-28, 24 U 2504/22

24 U 2504/22Tribunale superiore / Civil Chamber 2428 set 2023

Regest

1. Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums des Fahrzeugherstellers über die Unzulässigkeit eines "Thermofensters" - hier Kauf nach Softwareupdate.(Rn.29) 2. Der in erster Instanz siegreiche Kläger in einem Dieselfall muss zur Einführung des (Hilfs-)Antrags auf Zuerkennung des Differenzschadens keine Anschlussberufung einlegen.(Rn.52)

Testo completo

OLG Stuttgart 24. Zivilsenat — 24 U 2504/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-28

Aktenzeichen: 24 U 2504/22

ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2023:0928.24U2504.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 S 1 EG-FGV ... mehr

Leitsatz

  1. Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums des Fahrzeugherstellers über die Unzulässigkeit eines "Thermofensters" - hier Kauf nach Softwareupdate.(Rn.29)

  2. Der in erster Instanz siegreiche Kläger in einem Dieselfall muss zur Einführung des (Hilfs-)Antrags auf Zuerkennung des Differenzschadens keine Anschlussberufung einlegen.(Rn.52)

Orientierungssatz

  1. Auch wenn das KBA eine Genehmigung erteilt hat, kommt es zur Darlegung eines unvermeidbaren Verbotsirrtums auf das Vorstellungsbild des Herstellers von der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen an.(Rn.38)

  2. Für die Darlegung eines Verbotsirrtums genügt es, wenn der Hersteller geltend macht, dass sämtliche mit der Emissionskontrolle befasste Mitarbeiter von der Zulässigkeit etwaiger Abschalteinrichtungen ausgegangen seien. Dies gilt insbesondere, wenn in dem fraglichen Zeitraum Thermofenster von allen Autoherstellern zum Motorschutz verwendet wurden, und das KBA die Verwendung von Thermofenstern noch lange nach dem allgemeinen Bekanntwerden des „Dieselskandals“ im September 2015 nicht als kritisch ansah.(Rn.45)

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.