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5 Ds 52 Js 9104/22 jug•AG Reutlingen, 2022-08-18, 5 Ds 52 Js 9104/22 jug
5 Ds 52 Js 9104/22 jugTribunale di primo grado18 ago 2022
Auch in Ansehung der ganz erheblichen Menge von Verdachtsmeldungen aus dem nichteuropäischen Ausland wegen des Besitzes oder des Verbreitens Kinderpornografischer Schriften in Sozialen Netzwerken bedarf es im Einzelfall einer umfänglichen Abklärung eines zunächst angenommenen Anfangsverdachtes.(Rn.14)
Entscheidungsdatum: 2022-08-18
Aktenzeichen: 5 Ds 52 Js 9104/22 jug
ECLI: ECLI:DE:AGREUTL:2022:0818.5DS52JS9104.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 184b Nr 1 StGB vom 16.06.2021, § 204 Abs 1 StPO
Auch in Ansehung der ganz erheblichen Menge von Verdachtsmeldungen aus dem nichteuropäischen Ausland wegen des Besitzes oder des Verbreitens Kinderpornografischer Schriften in Sozialen Netzwerken bedarf es im Einzelfall einer umfänglichen Abklärung eines zunächst angenommenen Anfangsverdachtes.(Rn.14)
Problematisch ist es, wenn der bei der eigentlichen Tathandlung eingesetzte Instagram Account nicht sicher mit einem persönlichen Endgerät und der Person des Angeschuldigten durch die Ergebnisse der Ermittlungen verknüpft ist.(Rn.30)
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