progetti
8 U 98/19•OLG Karlsruhe 8. Zivilsenat, 2020-10-27, 8 U 98/19
8 U 98/19Tribunale superiore / Civil Chamber 827 ott 2020
Haften Besteller, Hauptunternehmer und Subunternehmer einem Dritten als Gesamtschuldner für infolge der Bauausführung entstandene Schäden und haben Haupt- und Subunternehmer im Verhältnis zum Besteller den Schaden allein zu tragen, so haften sie dem Besteller, der den Dritten befriedigt hat, weiter als Gesamtschuldner für die ganze Schadenssumme und nicht nur als Teilschuldner in Höhe ihres Ausgleichspflichtanteils.(Rn.38)
Entscheidungsdatum: 2020-10-27
Aktenzeichen: 8 U 98/19
ECLI: ECLI:DE:OLGKARL:2020:1027.8U98.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 280 Abs 1 BGB, § 426 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 906 Abs 2 S 2 BGB ... mehr
Haften Besteller, Hauptunternehmer und Subunternehmer einem Dritten als Gesamtschuldner für infolge der Bauausführung entstandene Schäden und haben Haupt- und Subunternehmer im Verhältnis zum Besteller den Schaden allein zu tragen, so haften sie dem Besteller, der den Dritten befriedigt hat, weiter als Gesamtschuldner für die ganze Schadenssumme und nicht nur als Teilschuldner in Höhe ihres Ausgleichspflichtanteils.(Rn.38)
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.