LG Stuttgart 27. Zivilkammer, 2016-04-18, 27 O 382/15

27 O 382/15Tribunale cantonale18 apr 2016

Regest

Sittenwidriges Rechtsanwaltshonorar bei Abfassung einer steuerlichen Selbstanzeige.

Testo completo

LG Stuttgart 27. Zivilkammer — 27 O 382/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-18

Aktenzeichen: 27 O 382/15

ECLI: ECLI:DE:LGSTUTT:2016:0418.27O382.15.0A

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 138 BGB, § 30 StBGebV, § 370 AO, § 3a RVG

Leitsatz

Sittenwidriges Rechtsanwaltshonorar bei Abfassung einer steuerlichen Selbstanzeige.

Orientierungssatz

  1. Bei Anwaltsdienstverträgen ist in der Regel davon auszugehen, dass das auffällige Missverhältnis zwischen den gesetzlichen Gebühren und dem vereinbarten Honorar (hier: "Mindesthonorar") den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen rechtfertigt, der sich die überhöhte Vergütung hat zusagen lassen.(Rn.38)

  2. Dies gilt erst recht, wenn darüber hinausgehend feststellbar ist, dass der Rechtsanwalt die Unterlegenheit des Mandanten auch bewusst zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Rechtsanwalt mit der Fertigung einer Selbstanzeige wegen einer begangenen Steuerhinterziehung beauftragt wird und er die durch die öffentliche Berichterstattung über sogenannte Steuer-CDs verstärkte Sorge des Mandanten, für die begangene Steuerhinterziehung (möglicherweise in einem öffentlichen Strafverfahren) belangt zu werden und dadurch auch berufliche Nachteile zu haben, zur Durchsetzung unangemessen hoher Honorarforderungen ausnutzt.(Rn.40)

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