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1 Sch 1/11•OLG Stuttgart 1. Zivilsenat, 2013-11-05, 1 Sch 1/11
1 Sch 1/11Tribunale superiore / I camera civile5 nov 2013
1. Zu den prozessualen Auswirkungen eines während eines deutschen Schiedsverfahren eröffneten schweizerischen Konkursverfahrens auf ein späteres Verfahren auf Vollstreckbarerklärung.(Rn.26) (Rn.32) 2. Zum richtigen Antragsgegner in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, wenn über das Vermögen des Schuldners ein schweizerisches Konkursverfahren eröffnet wurde und die Konkursmasse den Schiedsspruch betreffende Rechte nach Art. 260 SchKG CH abgetreten hat.(Rn.32) (Rn.40) 3. Zur Nebenintervention in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs.(Rn.71)
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: 1 Sch 1/11
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2013:1105.1SCH1.11.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 260 SchKG CHE, § 1060 ZPO
Rechtskraft: ja
Zu den prozessualen Auswirkungen eines während eines deutschen Schiedsverfahren eröffneten schweizerischen Konkursverfahrens auf ein späteres Verfahren auf Vollstreckbarerklärung.(Rn.26) (Rn.32)
Zum richtigen Antragsgegner in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, wenn über das Vermögen des Schuldners ein schweizerisches Konkursverfahren eröffnet wurde und die Konkursmasse den Schiedsspruch betreffende Rechte nach Art. 260 SchKG CH abgetreten hat.(Rn.32) (Rn.40)
Zur Nebenintervention in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs.(Rn.71)
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