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3 W 48/13•OLG Stuttgart 3. Zivilsenat, 2013-10-10, 3 W 48/13
3 W 48/13Tribunale superiore / III camera civile10 ott 2013
Allein ein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Sachverständigen und einer Partei kann bei der gebotenen vernünftigen Betrachtung noch nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen (Vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2011, I-32 W 15/11).(Rn.6)
Entscheidungsdatum: 2013-10-10
Aktenzeichen: 3 W 48/13
ECLI: ECLI:DE:OLGSTUT:2013:1010.3W48.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
Allein ein geschäftlicher Kontakt zwischen dem Sachverständigen und einer Partei kann bei der gebotenen vernünftigen Betrachtung noch nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen begründen (Vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2011, I-32 W 15/11).(Rn.6)
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