Dissolution of company for organizational defect

HE170409Tribunale commerciale13 dic 2017Granted

Sintesi

The Zurich Commercial Court held that the GmbH in liquidation suffered from a serious organizational defect because it had no Swiss-resident liquidator and no valid registered domicile. The deadline to cure the defect expired without action. The court therefore dissolved the company and ordered liquidation under bankruptcy rules, entrusting the Bankruptcy Office Thalwil with التنفيذ. It also imposed court costs of CHF 2,200 on the defendant and ordered it to pay the plaintiff CHF 300 as an expenses allowance.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR in conjunction with Art. 819 OR; serious organizational defect of a GmbH in liquidation; if the company lacks a Swiss-resident liquidator and no valid domicile exists, and the defect is not remedied within the set time limit, the court must dissolve the company and order liquidation under bankruptcy law. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; the prevailing public authority may be awarded an expenses allowance under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Testo completo

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschäfts-Nr.: HE170409-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter Dr. Johann Zürcher sowie der Gerichtsschreiber Dr. Benjamin Büchler

Urteil vom 13. Dezember 2017

in Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ GmbH in Liquidation, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einzelrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keinen eingetragenen Liquidator mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 821a Abs. 1 OR und Art. 740 Abs. 3 OR), − kein (gültiges) Domizil. 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Strei t- wert übersteigt CHF 30'000.00. Der Einzelrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Thalwil wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte durch Publikation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Sihltal und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Thalwil. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde richten sich nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert übersteigt CHF 30'000.00.

Zürich, 13. Dezember 2017

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiber:

Dr. Benjamin Büchler

Parole chiave

organizational defectcompany dissolutionliquidation in bankruptcyregistered officecourt costsexpenses allowance