Dissolution for serious organizational defect

HE150345Tribunale commerciale24 set 2015Granted

Sintesi

The Handelsregisteramt of the Canton of Zurich sued A._____ GmbH for an organizational defect because the company had no registered representative domiciled in Switzerland. After a deadline to remedy the defect expired unused, the single judge ordered dissolution and liquidation under bankruptcy rules. The defendant was also ordered to pay the court fee and a CHF 300 allowance to the plaintiff.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR, Art. 819 OR; organizational defect of a limited liability company; if no registered representative with domicile in Switzerland exists and the defect is not remedied within the set deadline, the court must dissolve the company and order liquidation according to bankruptcy rules. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; the initiating authority may be awarded an appropriate allowance for its efforts under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO (consid. 1-3).

Testo completo

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE150345-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Isabelle Monferrini

Urteil vom 24. September 2015

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keine eingetragene vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 814 Abs. 3 und Abs. 6 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Aussersihl-Züri ch wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzlich durch Pub- likation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Züri ch 5 und unter Bei lage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Aussersihl-Züri ch. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 24. September 2015

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Isabelle Monferrini

Parole chiave

organizational defectdissolutionliquidationlimited liability companycostscompensation