Dissolution of GmbH for organizational defect

HE150284Tribunale commerciale11 ago 2015Granted

Sintesi

The Zurich Commercial Court, acting as single judge, dealt with a petition by the Canton of Zurich’s Commercial Register Office against A._____-GmbH for a serious organizational defect. The court found that the company had no proper management and that the deadline to remedy the defect had expired unused. It therefore ordered the company dissolved and its liquidation under bankruptcy rules, appointed the Bankruptcy Office Zurich (Altstadt) to تنفيذ the measure, and imposed court costs and an expense allowance on the defendant.

Regest

Art. 731b OR, Art. 819 OR; organizational defect in a GmbH: if the company lacks the legally required management structure and fails to remedy the defect within the time limit set by the court, dissolution and liquidation according to bankruptcy rules must be ordered. Cost consequences follow the outcome under Art. 106 ZPO; the successful party may also obtain an appropriate expense allowance under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO. The court applies the threatened measure once the defect remains uncured (consid. 1-3).

Testo completo

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE150284-O U/ee

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Isabelle Monferrini

Urteil vom 11. August 2015

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____-GmbH, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keine ordentliche Geschäftsführung (Art. 809 ff. OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Zürich (Altstadt) wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (zuhanden der Beklagten zusätzlich an B._____, ... [Adresse], und durch Publikation im kantonalen Amtsblatt sowie nach Ei ntri tt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Züri ch 1 und unter Bei- lage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Zürich (Altstadt). Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 11. August 2015

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Isabelle Monferrini

Parole chiave

organizational defectdissolutionliquidationGmbHbankruptcy rulescourt costsexpense allowance