Dissolution of company for lack of proper board

HE140397Tribunale commerciale7 gen 2015Granted

Sintesi

The Zurich Commercial Court, sitting as single judge, dealt with a petition by the Zurich commercial register office against A._____ AG for organizational defect. The company had no lawful board of directors and failed to cure the defect despite a deadline set by the court. The court ordered dissolution of the company and liquidation under bankruptcy rules, assigned the execution to the bankruptcy office Zurich (Altstadt), and ordered the defendant to pay court costs and an expense compensation to the plaintiff.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; corporate organizational defect and failure to cure; where a company lacks a lawful board of directors and does not remedy the defect within the time limit set by the court, dissolution and liquidation according to bankruptcy rules must be ordered. The measure is mandatory once the defect persists. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; an appropriate expense compensation may be awarded under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Testo completo

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE140397-O U/mb

Mitwirkend: der Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Kerstin Habegger

Urteil vom 7. Januar 2015

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über keinen (gesetzmässigen) Verwaltungsrat (Art. 707 OR, Art. 718 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Beklagte aufzulösen und ihre Li- quidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Zürich (Altstadt) wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schriftliche Mitteilung an die Parteien (an die Beklagte zusätzlich durch Pub- likation im kantonalen Amtsblatt) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betreibungsamt Züri ch 1 und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Zürich (Altstadt). Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie si nd dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Eine bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgeri cht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 7. Januar 2015

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Kerstin Habegger

Parole chiave

organizational defectboard of directorsdissolutionbankruptcy liquidationcourt costsexpense compensation