Dissolution of company for organizational defect

HE140168Tribunale commerciale8 mag 2015Granted

Sintesi

The Zürich Commercial Court found that A._____ AG had a serious organizational defect because it had neither a lawful auditor nor a registered waiver of limited audit. After the company failed to cure the defect despite repeated extensions, the court ordered dissolution and liquidation under bankruptcy rules, tasked the bankruptcy office in Küsnacht with التنفيذ, and imposed court costs and a CHF 300 compensation payment on the defendant.

Regest

Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR; organizational defect of a corporation and court-ordered dissolution: where a company lacks a legally required auditor and no registered waiver of limited audit exists, and the defect is not remedied within the judicially set and extended deadline, the court shall order dissolution and liquidation according to bankruptcy rules. Costs follow the outcome under Art. 106 ZPO; an expense compensation may be awarded to the successful party under Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO.

Testo completo

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Geschä fts-Nr.: HE140168-O U/mb

Mitwirkend: Oberrichter D r. Johann Zürcher sowie die Gerichtsschreiberin Helene Lampel

Urteil vom 8. Mai 2015

i n Sachen

Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Kläger

gegen

A._____ AG, Beklagte

betreffend Organisationsmangel

Rechtsbegehren: (act. 1) "Infolge Mängeln in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organi- sation der Gesuchsgegnerin seien die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen; dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge."

Der Einz elrichter zieht in Erwägung: 1. Bei der Beklagten liegt ein schwerwiegender Organisationsmangel vor. Sie verfügt über − keine gesetzmässige Revisionsstelle (Art. 727 ff.OR), − keinen eingetragenen Verzicht auf die (eingeschränkte) Revision (Art. 727a Abs. 2 OR). 2. Gestützt auf die Klage des Kantons Zürich (Handelsregisteramt) wurde der Beklagten Frist zur Behebung des Mangels angesetzt (Prot. S. 2). Die Frist verstrich trotz mehrfacher Erstreckung ungenutzt. Androhungsgemäss ist die Be- klagte aufzulösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anzuordnen (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR). 3. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird die Beklagte kostenpflichtig (Art. 106 ZPO). Zudem hat sie dem Kläger für seine Bemühungen eine angemes- sene Umtriebsentschädigung zu bezahlen (Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO). Der Streit- wert ist auf mindestens CHF 30'000.00 zu beziffern. Der Einz elrichter erkennt: 1. Die Beklagte wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Küsnacht wird mit dem Vollzug beauftragt.

  1. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 2'200.00. 4. Die Kosten werden der Beklagten auferlegt. 5. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Umtriebsentschädigung von CHF 300.00 zu bezahlen. 6. Schri ftli che Mi ttei lung an die Parteien (zuhanden der Beklagten auch an B._____, ... [Adresse]) sowie nach Eintritt der Rechtskraft an das Betrei- bungsamt Küsnacht und unter Beilage der Einlegerakten des Klägers an das Konkursamt Küsnacht. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Klägers zu behalten, oder – falls es sie nicht (mehr) benötigt – an das Handelsregisteramt weiterzuleiten. Sie sind dem Handelsgericht nur dann zu retournieren, wenn zufolge einer Wie- deraufnahme des Verfahrens eine entsprechende Aufforderung erfolgt. 7. Ei ne bundesrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid ist innerhalb von 30 Tagen von der Zustellung an beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, einzureichen. Zulässigkeit und Form einer solchen Be- schwerde ri chten si ch nach Art. 72 ff. (Beschwerde in Zivilsachen) oder Art. 113 ff. (subsidiäre Verfassungsbeschwerde) in Verbindung mit Art. 42 und 90 ff. des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (BGG). Der Streit- wert beträgt mindestens CHF 30'000.00.

Züri ch, 8. Mai 2015

Handelsgericht des Kantons Zürich Einzelgericht

Gerichtsschreiberin:

Helene Lampel

Parole chiave

organizational defectdissolutionliquidationauditorcostscompensation