Parking space duty for loft conversion upheld

BRKE I Nr. 0082/2001Tribunale dei ricorsi edilizi30 mar 2001Dismissed

Estratto da Omnilex

Sintesi Omnilex

The appellant challenged a planning condition requiring a parking space to be created or demonstrated near the building plot, or alternatively an equivalent fee to be paid. The commission held that the planned conversion of the 2nd attic storey into a 120 m2 apartment constituted a substantially different use under § 243 Abs. 1 lit. b PBG and therefore triggered the parking-space requirement. The fact that the total number of apartments decreased by one was irrelevant because the municipal parking ordinance calculates required spaces by floor area, not by dwelling units. The appeal was dismissed.

Massima Omnilex

§ 243 Abs. 1 lit. b PBG; Art. 4 kommunale Parkplatzverordnung; parking-space duty upon substantial change of use. Eine wesentlich andere Nutzung liegt vor, wenn durch bauliche Änderungen in einem abgegrenzten Gebäudeteil eine gegenüber der bisherigen Nutzung rechtlich relevante Nutzungsänderung ermöglicht wird; erforderlich ist nicht, dass ein erheblicher Teil der Baute betroffen sei. Für die Erstellungspflicht ist bei einer Nutzungsänderung grundsätzlich der daraus resultierende Mehrbedarf an Abstellplätzen massgebend. Bei einer kommunalen Ordnung, die an die Geschossfläche anknüpft, vermag die blosse Reduktion der Zahl der Wohneinheiten die Pflicht nicht entfallen zu lassen. Eine frühere Praxis, welche unter altem Recht bestand, vermag die Anwendung des geltenden Rechts nicht zu hindern.

Testo completo

BRKEI Nr. 82/2001 vom 30. März 2001 in BEZ 2001 Nr. 28 5. a) Die Rekurrentin wendet sich gegen die Auflage, wonach in nützlicher Entfer- nung zum Baugrundstück ein Abstellplatz zu erstellen resp. nachzuweisen oder aber ei- ne Ersatzabgabe zu leisten sei. Zur Begründung macht sie geltend, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Schaffung von Abstellplätzen seien nicht er- füllt. Im Weiteren gelte es zu beachten, dass die kommunale Baubehörde in ständiger Praxis bei Dachgeschossausbauten jeweils keine (zusätzlichen) Abstellplätze verlangt habe. Die Verpflichtung zur Schaffung eines Abstellplatzes erweise sich schliesslich auch deshalb als ungerechtfertigt, weil die Zahl der im rekursbetroffenen Gebäude be- findlichen Wohnungen trotz des Ausbaus des 2. Dachgeschosses insgesamt um eine Einheit abnehme, indem im 2. und 3. Obergeschoss jeweils zwei Wohnungen zusam- mengelegt würden. b) Das kantonale Recht umschreibt in §243 Abs. 1 PBG die Sachverhalte ab- schlies send, welche die Pflicht zur Schaffung von Fahrzeugabstellplätzen auslösen. Neben der Neuerstellung von Bauten und Anlagen (lit. a) und (reinen) Nutzungsände- rungen, welche voraussichtlich wesentlich andere Verkehrsbedürfnisse schaffen (lit. c), lö sen allgemeine bauliche Änderungen, die einen erheblichen Teil der Baute oder Anla- ge erfassen oder durch welche eine wesentlich andere Nutzung als bisher ermöglicht wird (lit. b), die Erstellungspflicht aus. Der Sachumstand der "wesentlich anderen Nut- zung" im Sinne von §243 Abs. 1 lit. b PBG beinhaltet die Einführung einer Nutzung, welche sich von der vorhergehenden in rechtlich relevantem Ausmass unterscheidet. Nicht verlangt wird demgegenüber, dass diese Nutzungsänderung einen grösseren oder gar erheblichen Teil der Baute erfas se. Dies ergibt sich ohne weiteres aus dem Wortlaut von §243 Abs. 1 lit. b PBG. Ob eine wesentlich andere Nutzung vorliege, entscheidet sich demnach einzig unter Beachtung des von den baulichen Änderungen erfassten Gebäudeteils. Somit kann auch nicht verlangt werden, dass die Nutzungsänderung ei- nen erheblich grösseren Abstellplatzbedarf auslöse (anders noch Frey, Die Erstellungs- pflicht von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge nach zürcherischem Recht, Diss. Zürich 1987, S. 24, zu §242 Abs. 2 lit. b aPBG). Vielmehr ist bei einer Nutzungsänderung im Sinne von §243 Abs. 1 lit. b PBG grundsätzlich jeder sich aus dieser ergebende Ab- stellplatz(mehr)bedarf nach den einschlägigen Regeln des Planungs- und Baugesetzes abzudecken. c) Das umstrittene Projekt sieht im 2. Dachgeschoss den Einbau einer rund 120m 2 grossen Wohnung vor. Damit wird in diesem Teil des Gebäudes im Sinne von §243 Abs. 1 lit. b PBG eine wesentlich andere Nutzung als bisher ermöglicht, was unter Be- rücksichtigung von Art.4 der kommunalen Parkplatzverordnung die Pflicht zur Schaf- fung eines Abstellplatzes auslöst. Dass die Anzahl Wohneinheiten durch das Bauvorha- ben insgesamt um eine reduziert wird, vermag an diesem Ergebnis schon deshalb nichts zu ändern, weil gemäss kommunaler Parkplatzverordnung bei der Berechnung der er- forderlichen Pflichtabstellplätze nicht auf die Anzahl Wohneinheiten, sondern auf die Geschossflächen abzustellen ist. Soweit die Rekurrentin ferner einwendet, die kommu-

nale Baubehörde verzichte bei Dachgeschossausbauten jeweils auf die Schaffung von (zusätzlichen) Abstellplätzen, ist darauf hinzuweisen, dass diese Praxis, wie die Vorin- stanz in ihrer Vernehmlassung ausführt, zu §242 Abs. 1 lit. b aPBG entwickelt worden war und mit der Gesetzesänderung vom 1. September 1991 (zu Recht) aufgegeben wurde. Die der Rekurrentin auferlegte Verpflichtung, in nützlicher Entfernung des Bau- grundstücks einen Abstellplatz zu erstellen resp. nachzuweisen, ist damit nicht zu bean- standen. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als unbegründet.

Parole chiave

parking spacesloft conversionchange of usefloor areamunicipal ordinanceplanning law

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the loft conversion triggered a duty to create parking spaces under § 243 Abs. 1 lit. b PBG.

Decisione estratta

Yes. The new 120 m2 apartment in the 2nd attic storey enabled a substantially different use within the meaning of § 243 Abs. 1 lit. b PBG, which triggered the parking-space duty.

Motivazione estratta

A 'substantially different use' depends only on the building part affected by the alterations; it is not required that the alteration affect a larger or substantial part of the building. For such a use change, the resulting parking demand must generally be covered under the planning and building rules.

Questione giuridica chiave

Whether the reduction in the total number of dwelling units excluded the parking-space duty.

Decisione estratta

No. The parking ordinance allocates required spaces based on floor area, not the number of dwellings, so the overall reduction by one unit did not matter.

Motivazione estratta

Although two apartments were merged in the 2nd and 3rd upper floors, the relevant calculation criterion under the municipal parking ordinance is floor area; therefore the decreased unit count did not eliminate the duty.

Questione giuridica chiave

Whether the alleged municipal practice of waiving additional parking spaces for attic conversions barred the condition.

Decisione estratta

No. The previous practice had been developed under the former provision and was abandoned after the statutory amendment of 1 September 1991.

Motivazione estratta

Any former administrative practice based on the old law could not override the current statutory regime governing parking-space duties.

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