Parliamentary questions on Sudan aid and racing ban

20024252Giurisprudenza amministrativa delle autorità federali (VPB)17 giu 1994Not Examined

Sintesi

The record contains two ordinary parliamentary questions and the Federal Council’s written answers. In the Sudan matter, the Council described diplomatic pressure on Khartoum, substantial humanitarian assistance, support for UN human-rights monitoring, and backing for IGADD peace efforts. In the racing-ban matter, the document only reproduces the question about whether lifting the ban on circuit races could create jobs; no answer is included in the excerpt.

Regest

Parliamentary questions and written answers in the National Council do not constitute judicial decisions; the record serves to document the political exchange and the Federal Council’s position. In the Sudan question, the Council reiterated the primacy of humanitarian aid, human-rights advocacy, and support for negotiated settlement and regional mediation. The excerpt contains no resolved legal controversy regarding the motor-racing ban, only the question posed to the Federal Council.

Testo completo

Einfache Anfragen

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Questions ordinaires

Im weiteren werden von der Tages-, Lokal- und Regional- presse mit der Umsetzung des Drittelsmodells keine Unko- stenbeiträge an «artfremde» Publikationen verlangt. Die vorge- sehene Tariferhöhung bezieht sich auf das Einzelexemplar. Die Exemplare der «artfremden» Publikationen kosten nicht weniger als jene der Tages-, Lokal- und Regionalpresse. Das Gegenteil trifft zu: Es ist eine höhere Grundtaxe zu entrichten.

94.1013

Einfache Anfrage Baumberger Tragödie im Südsudan Question ordinaire Baumberger Situation tragique au Soudan

Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 9. März 1994

Während sich die Weltöffentlichkeit auf Ex-Jugoslawien und auf tragische Ereignisse im Nahen Osten konzentriert, wird im Süden des Sudan eine menschliche Katastrophe grössten Ausmasses buchstäblich «tot»geschwiegen. Die Uno-Men- schenrechtskommission hat schwerste Menschenrechtsver- letzungen festgestellt. Ein Genozid ist im Gange.

Was unternimmt der Bundesrat, um das Schweigen zu bre- chen und Hilfe allein oder im Verbund mit Dritten zu bringen? Wie kann die internationale Gemeinschaft das Morden und Sterben stoppen?

Antwort des Bundesrates vom 11. Mai 1994

Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Fragestellers über die Lage im Süden des Sudan, dem Schauplatz eines der läng- sten Bürgerkriege in Afrika. Sowohl die Kämpfe zwischen Re- gierungstruppen und Rebellen als auch die Kämpfe der in zwei Flügel gespaltenen Rebellen unter sich fordern unzählige Opfer unter der Zivilbevölkerung. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung mit grosser Aufmerksamkeit. Wie dies auch in sei- ner Antwort auf die Interpellation Misteli vom 18. Dezember 1992 zum Ausdruck kommt, ist er bemüht, zusammen mit den übrigen Geberländern mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf das Regime in Khartum auszuüben. So wird schweizerischerseits jede Gelegenheit wahrgenommen, den sudanesischen Behörden gegenüber unsere Besorgnis über die Menschenrechtssituation auszudrücken. Anlässlich der kürzlichen Übergabe des Beglaubigungsschreibens gab die schweizerische Botschafterin, mit Sitz in Kairo, dem sudanesi- schen Präsidenten zu verstehen, dass zuerst die nötigen Be- dingungen im Menschenrechtsbereich geschaffen werden müssten, bevor an eine eigentliche Entwicklungszusammen- arbeit gedacht werden könne. Dabei halten wir an der Notwen- digkeit eines Dialoges mit den Behörden des Sudan im Inter- esse der Sache fest

In der schweizerischen Haltung gegenüber dem Sudan nimmt die humanitäre Hilfe an die leidtragende Bevölkerung des Su- dan einen wichtigen Platz ein. Seit Frühjahr 1994 unterstützt die Abteilung humanitäre Hilfe und SKH mit drei Angehörigen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps (SKH), die sich vor Ort befinden, eine grössere Aktion der «Operation Lifeline Sudan» (OLS) im Bereich des Trinkwassers. Unter der Feder- führung des Unicef koordiniert die OLS multilaterale und NGO-Hilfsaktionen. Zudem hat die Abteilung im vergangenen Jahr Beiträge in der Grössenordnung von 4,3 Millionen Schweizerfranken an humanitäre Projekte ihrer Partnerorgani- sationen (vorab IKRK, World-Food-Programme, Caritas und Terre des Hommes in Lausanne) zugunsten der Vertriebenen im Südsudan ausgerichtet. Weitere 2,54 Millionen Schweizer- franken sind im Rahmen des Kompensatorischen Finanzie- rungsprogramms (Stabex) des Bawi dem World-Food-Pro- gramme für logistische Aufwendungen in der Nahrungsmittel- hilfe zur Verfügung gestellt worden.

Auch im Bereich der Menschenrechte unterstützt die Schweiz die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Ver- besserung der Lage. So hat sie die an der letztjährigen und diesjährigen Session der UN-Menschenrechtskommission in Genf angenommene Resolution zur Verbesserung der Men- schenrechtssituation im Sudan mitunterzeichnet. Dabei wurde beschlossen, dass der UN-Sonderberichterstatter, Ga- spar Biro, die Menschenrechtslage im Sudan weiterverfolgen wird.

Die Schweiz steht mit ihren Bemühungen im Einklang mit an- deren europäischen Ländern. Die Europäische Union verur- teilte in ihrer letzten Erklärung vom 21. Februar 1994 die erneu- ten Bombardierungen der Regierungstruppen im Süden des Landes und rief das Regime in Khartum und die Rebellengrup- pen im Süden auf, ernsthaft eine Verhandlungslösung zu suchen, wobei sie die Friedensbemühungen im Rahmen der Igadd (Inter-Governmental Authority on Drought and Develop- ment) unterstützt

Die Schweiz setzt ihrerseits auf eine Verhandlungslösung und hofft, dass die Bemühungen der Präsidenten Ugandas, Äthio- piens, Kenias und Eritreas, welche im Rahmen der Igadd nach einer Friedenslösung suchen, Erfolg haben. Am letzten Tref- fen in Nairobi vom 17. März 1994 wurde mit dem Präsidenten des Sudan und den beiden Rebellenführern unter anderem vereinbart, die humanitäre Hilfe im Kriegsgebiet nicht zu be- hindern. Weitere Treffen sollen folgen.

94.1020

Einfache Anfrage Kern Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen. Schaffung von Arbeitsplätzen Question ordinaire Kern Levée de l'interdiction des courses en circuit et création d'emplois

Wortlaut der Einfachen Anfrage vom 14. März 1994

Weltweit ist die Schweiz das einzige Land, welches ein Rund- streckenrennverbot für Motorfahrzeuge seit bald 40 Jahren aufrechterhält (Strassenverkehrsgesetz Art. 52). Die Motor- sportler in der Schweiz sind deshalb gezwungen, ihre Rund- streckenrennen im Ausland abzuhalten. Jahr für Jahr fahren Zehntausende von Schweizern als Zuschauer an diese Veran- staltungen ins Ausland (Monza, Hockenheim usw.), wobei Mil- lionen von Kilometern zurückgelegt werden. Schon aus die- sem Grund müsste man sich überlegen, ob die Rennen nicht wieder in unserem Land durchgeführt werden könnten. Lange Anfahrtswege würden somit wegfallen.

Die Schweiz verfügt über einige Militärflugplätze in Randregio- nen (Sitten, Saanen usw.), die sich ausgezeichnet für Rund- streckenrennen eignen würden, besonders auch, weil sie in absehbarer Zeit nicht mehr für die Flugwaffe gebraucht wer- den. Ausserdem verfügt die Schweiz über ein weltbekanntes Formel-1-Team (Sauber) und über einige Organisationen (ACS, SAR, FRC), welche Erfahrungen in der Durchführung solcher Anlässe mit sich bringen.

Laut «AR» sind in England rund 50 000 Spezialisten im Renn- sport und dessen Zubehörfirmen tätig. Bei Sauber werden gut 100 qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt. In der ganzen Schweiz sind es sicher nicht mehr als 200 Erwerbstätige, die von dieser Branche leben. Eine Ausweitung wäre durchaus möglich und gleichzeitig Werbung für unsere Schweizer Industrieprodukte. 1. Stimmt der Bundesrat der Meinung zu, dass mit der Aufhe- bung des Rundstreckenrennverbotes Arbeitsplätze in Ge- werbe und Tourismus geschaffen werden könnten?

71-N

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Einfache Anfrage Baumberger Tragödie im Südsudan Question ordinaire Baumberger Situation tragique au Soudan

In

Dans

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

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1994

Année

Anno

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II

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Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

Z

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 94.1013

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1994 - 08:00

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1257-1257

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20 024 252

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