N
17 juin 1994
1212
Interpellation Keller Rudolf
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. Mai 1994 Risposta scritta del Consiglio federale dell'11 maggio 1994 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1994
II DFTCE e le FFS sono in contatto permanente con il Ministero italiano dei trasporti e con le Ferrovie dello Stato italiane.
Il programma comune di promozione del traffico ferroviario si riflette in particolare nell'accordo tra i Ministri dei trasporti di Germania, Svizzera e Italia sul miglioramento del trasporto di merci combinato ferrrovia/strada attraverso le Alpi svizzere.
Dal canto suo, l'Italia si impegna ad eseguire le seguenti opere:
adeguamento al gabarit «B plus» (codifica P 80) e potenzia- mento degli impianti di trazione elettrica della linea Torino- Novara-Domodossola-Iselle;
elettrificazione ed adeguamento al gabarit «B plus» (codifica
P 80) della linea Novara-Vignale-Domodossola;
realizzazione del nuovo scalo di smistamento Domo II;
completamento del blocco automatico sula linea Gallarate- Domodossola;
potenziammento dell'impianto intermodale di Novara;
completamento dello scalo di smistamento ed intermodale
di Torino Orbassano;
blocco automatico banalizzato sulla tratta Chiasso-Milano;
adeguamento al gabarit «B» (codifica P 60) della tratta Chiasso-Milano;
nuovo Centro Intermodale a Segrate.
Un gruppo di lavoro italo-svizzero esaminerà la questione del proseguimento del progetto NTFA da Lugano in direzione di Milano. Da parte svizzera, i membri del gruppo di lavoro sono costituiti da rappresentanti dell'Ufficio federale dei trasporti, delle FFS e delle autorità del Canton Ticino.
Da parte sua, il Consiglio federale è favorevole alla collabora- zione tra il Canton Ticino e le province di Como, Varese e No- vara nel quadro dell'esame comune di questioni che rientrano nella sfera di competenza di queste collettività regionali.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
94.3101
Interpellation Keller Rudolf Rangierbahnhof Muttenz und SBB-Transportrisikoanalyse Gare de triage de Muttenz. Analyse des risques par les CFF
Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1994 Ich bitte den Bundesrat um die rasche Beantwortung folgen- der Fragen:
Versteht er die Ungeduld und Beunruhigung der Baselbie- ter Regierung und des Baselbieter Landrates, und ist er bereit, der SBB die Anweisung zu geben, umgehend mit der Basel- bieter Regierung Kontakt aufzunehmen, damit die notwendi- gen Risikoanalysen-Arbeiten weitergeführt werden können?
Wie beurteilt er die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Verkehr mit den Kantonen in bezug auf die Risikoanalyse SBB? Wo bestehen heute Zusammenarbeitsprobleme?
Bis wann rechnet er damit, dass die Transportrisikoanalyse der SBB erfasst und aufgearbeitet sein wird?
Welche Massnahmen gedenkt er - gerade nach den schwe- ren Unfällen von Stein/AG und Zürich-Affoltern - einzuleiten, damit die SBB verpflichtet werden können, den wegweisen- den und sicherheitstechnisch absolut notwendigen Sicher- heitsstandard des Kantons Baselland zu erreichen?
Sind die SBB angesichts des riesigen Gefahrenpotentials in Muttenz bereit, dort einen ihrer Löschzüge dauernd zu statio- nieren?
Texte de l'interpellation du 14 mars 1994
Je prie le Conseil fédéral de répondre rapidement aux ques- tions suivantes:
Comprend-il l'impatience et l'inquiétude du Conseil d'Etat et du Grand Conseil de Bâle-Campagne et peut-il prier les CFF de prendre contact immédiatement avec le gouvernement du demi-canton afin de poursuivre les nécessaires analyses des risques?
Que pense-t-il de la collaboration entre l'Office fédéral des transports et les cantons en ce qui concerne l'analyse des ris- ques par les CFF? Quels sont les problèmes qui se posent?
Quand compte-t-il que l'analyse des risques par les CFF sera achevée et exploitée?
Quelles mesures entend-il instaurer, à la suite des graves accidents de Stein/AG et de Zurich-Affoltern, afin que les CFF soient tenus d'adopter le niveau de sécurité du demi-canton de Bâle-Campagne, niveau qui est à la fois exemplaire et indis- pensable du point de vue de la technique de sécurité?
Les CFF sont-ils disposés à stationner en permanence un train d'extinction et de sauvetage à Muttenz, compte tenu de l'énorme danger qui menace cette gare?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mit dem Schlussbericht «Schweizerhalle» wurde das kanto- nale Sicherheitsinspektorat verpflichtet, die umfassende Risi- koanalyse im Kanton Baselland weiterzuführen, insbesondere neu auch den Transport der gefährlichen Güter aufzunehmen. Dazu benötigt das kantonale Sicherheitsinspektorat Basel- land aber entsprechende Detailkenntnisse über Art und Um- fang des Gefahrengutes.
Während mit Industrie, Gewerbe und Handel eine koopera- tive Zusammenarbeit stattfand und die entsprechenden Un- terlagen nun vorliegen, hat ausgerechnet ein Bundesbetrieb (SBB) seine Auskunftsbereitschaft und Zusammenarbeit teil- weise vermissen lassen. Ein Kurzbericht der netzweisen As- pekte (erster Teil) wurde zwar an die Kantone zur Stellung- nahme abgegeben, war aber nicht so umfassend und an- wendbar wie vergleichbare Risikoanalysen zum Beispiel der chemischen Industrie.
Von den Kantonen wurde daher auf die von den SBB in Aussicht gestellten ortsabhängigen Risikoaspekte gewartet. Diese SBB-Risikoanalyse der ortsabhängigen Aspekte wurde aber in der Folge von den Kantonen als ungenügend zurückgewiesen. Als Konsequenz haben das Bundesamt für Verkehr bzw. die SBB entsprechende Sitzungen mit den involvierten Kantonen mehrmals verschoben.
Als Grund wurde von den SBB angeführt, dass die ortsabhän- gigen Risikoaspekte von den Kantonen ja nicht akzeptiert wur- den, andererseits die SBB aber ausserstande seien, detail- lierte Daten zurzeit zur Verfügung zu stellen.
Von den Kantonen wird nun befürchtet, dass mittels Salami- taktik, jeder einzelne Kanton individuell bearbeitet und ent- sprechende Vorbehalte übergangen werden sollen. Die Be- wältigungsmöglichkeit einer Havarie bei den SBB- bzw. den Rangierbahnhöfen ist damit nicht in jedem Fall gegeben. Dies ist nun insofern problematisch, als der Rangierbahnhof Mut- tenz mengenmässig den grössten Umsatz an gefährlichen Gütern der Schweiz hat und mindestens einmal monatlich eine Havariemeldung den Kanton beschäftigt.
Nach den schwerwiegenden SBB-Unfällen in Stein/AG und Zürich-Affoltern ist die Nordwestschweizer Bevölkerung natür- lich besonders sensibilisiert in bezug auf die Gefahrenpotenti- ale beim Rangierbahnhof Muttenz. Direkt neben dem Rangier- bahnhof liegen Chemiebetriebe und verläuft die sechsspurige Autobahn N 2! Von insgesamt 8 Millionen Tonnen Gefahren- gütern werden etwa 5,5 Millionen Tonnen über Bahnstrecken im Baselbiet geführt. Im Gegensatz zu den SBB beurteilt der Kanton Baselland die Risiken und Gefahrenpotentiale als nicht so harmlos!
Interpellation Jenni Peter
1213
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1994
Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schäden infolge von Störfällen beim Transport gefährlicher Güter auf Eisenbahnanlagen ist in der Verordnung vom 27. Fe- bruar 1991 über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV, SR 814.012) geregelt.
Die Störfallverordnung fordert, dass die mit dem Transport von gefährlichen Gütern verbundenen Risiken stufenweise erho- ben werden. In einem ersten Schritt haben die SBB zu diesem Zweck sogenannte Kurzberichte erarbeitet. Die dem Bundes- amt für Verkehr bisher eingereichten Kurzberichte der SBB- Strecken wurden den Kantonen zur Stellungnahme unterbrei- tet. Aufgrund dieser Grundlageninformation werden gesamt- schweizerisch die Risikoschwerpunkte herausgearbeitet. Er- gibt die Beurteilung, dass die ergriffenen oder vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen möglicherweise nicht genügen, müssen durch die SBB in einem zweiten Schritt detaillierte Risikoermittlungen vorgenommen werden. Daraus hat das Bundesamt für Verkehr als Vollzugsbehörde unter Einbezug der Stellungnahmen der Kantone zu beurteilen, ob das Risiko für die Bevölkerung oder die Umwelt tragbar ist. Ist dem nicht so, ordnet die Vollzugsbehörde zusätzliche Sicherheitsmass- nahmen an. Wenn nötig hat der Bundesrat die Anordnung der Massnahmen zu koordinieren. Die Kantone können verfüg- bare Informationen jederzeit bei der Vollzugsbehörde an- fordern.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr als Vollzugsbehörde und den Kantonen ist durch den Ablauf des Vollzugs der Störfallverordnung gegeben. So haben die Kantone Gelegenheit, zu den von den SBB eingereichten Kurzberichten Stellung zu nehmen. Ein analoges Vorgehen ist bei der Prüfung und Beurteilung allfälliger Risikoermittlungen vorgesehen. Im Rahmen von periodisch stattfindenden Veran- staltungen werden die Fachstellen der Kantone durch den Bund über den Stand des Vollzugs der Störfallverordnung in- formiert und in die Problemlösung mit einbezogen. Der Bun- desrat misst der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanto- nen in diesen Fragen eine grosse Bedeutung zu. Nur so kann die komplexe Problematik effizient bearbeitet werden.
Derzeit liegen dem Bundesamt für Verkehr Informationen der SBB über den Transport gefährlicher Güter auf Stufe Kurz- bericht vor. Die Kurzberichte der Strecke Basel-Olten- Chiasso sind den Kantonen und der Fachstelle des Bundes (Buwal) zur Stellungnahme unterbreitet worden. Aufgrund die- ser Stellungnahmen wurden die SBB aufgefordert, diese Kurz- berichte in einigen Punkten zu ergänzen, damit sie alle für die Beurteilung notwendigen Angaben enthalten. Im Laufe des Sommers werden sich die Kantone und die Fachstelle des Bundes erneut zu den ergänzten Kurzberichten äussern kön- nen. Anschliessend werden die Kurzberichte durch das Bun- desamt für Verkehr geprüft. Die Beurteilung wird Aufschluss darüber geben, wo tiefergehende Untersuchungen (Risikoer- mittlungen) und allenfalls weiter gehende Sicherheitsmass- nahmen vorzusehen sind.
Bevor allfällige Lehren und Konsequenzen aus dem Unfall in Zürich-Affoltern gezogen werden können, muss die genaue Unfallursache untersucht werden. Die SBB werden hierzu ei- nen Untersuchungsbericht verfassen und der Vollzugsbe- hörde einreichen. Nach ersten Erkenntnissen stehen die Un- fälle von Stein-Säckingen und Zürich-Affoltern in keinem ur- sächlichen Zusammenhang. Aufgrund der Art des Unfalls in Zürich-Affoltern besteht für die SBB kein unmittelbarer Hand- lungsbedarf.
Die SBB müssen ungeachtet der laufenden Unfalluntersu- chungen eigenverantwortlich alle zur Verminderung des Risi- kos geeigneten Massnahmen treffen, die nach dem Stand der Sicherheitstechnik verfügbar und wirtschaftlich tragbar sind.
Von seiten des Bundes wird eine Harmonisierung des Sicher- heitsniveaus über das gesamte schweizerische Eisenbahn- netz angestrebt. Zu beachten sind hierzu besonders auch Ent- wicklungen im Ausland sowie internationale Übereinkommen. Die SBB beabsichtigen, ihr Netz der Zugüberwachungsein- richtungen wo nötig zu ergänzen. Eine mobile Gefahrengut- equipe der SBB überprüft stichprobenweise die Einhaltung der Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter. Auch haben die SBB das Konzept zur Gefahrengutausbildung ihres Personals weiterentwickelt. Die stufengerechte Ausbildung des Personals ist zurzeit eine zentrale Massnahme zur Vermin- derung des Risikos beim Transport gefährlicher Güter.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
94.3063
Interpellation Jenni Peter Volksabstimmungen. Wortlaut von Stimmzettel und Botschaft Votations populaires. Formulation du bulletin de vote et du message
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1994 Mit Vorstössen und Fragen von Parlamentariern kam der Un- mut der Bevölkerung über den Wortlaut von Volksabstimmun gen bereits mehrere Male zum Ausdruck.
Bei der Abstimmung vom 28. November 1993, «Bundesbe- schluss über die Finanzordnung», wurde zum Beispiel be- mängelt, dass das gebräuchliche Wort «Mehrwertsteuer» auf dem Stimmzettel fehlte. Auch am 20. Februar 1994 war das im Volksmund gebräuchliche Wort «Autobahnvignette» auf dem Stimmzettel nicht zu finden.
Abstimmungen sollen der Bevölkerung so einfach wie mög- lich gemacht werden; deshalb wäre es angebracht, diese Er- gänzungen mindestens in Klammern auf dem Stimmzettel und in der Botschaft anzubringen.
Am 12. Juni 1994 wird über das Bundesgesetz über schweize- rische Truppen für friedenserhaltende Operationen abge- stimmt. Von den Medien und Politikern wird nur von «Blauhel- men» gesprochen. Es wäre deshalb unverantwortlich, wenn dieser Ausdruck auf dem Stimmzettel wieder fehlen würde. Ich bitte Sie deshalb, mir mitzuteilen, ob Sie bereit sind, die Er- gänzung «Uno-Blauhelme» auf dem Stimmzettel und in der Botschaft mindestens in Klammern anzubringen.
Texte de l'interpellation du 1er mars 1994
De nombreuses interventions et questions des députés ont déjà fait état du mécontentement de la population concernant les textes figurant sur les bulletins de vote.
Lors de la votation du 28 novembre 1993 relative à l'arrêté fé- déral sur le régime financier, de nombreuses personnes se sont plaintes de ne pas trouver sur les bulletins de vote le terme pourtant courant de «TVA». Lors de la votation du
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Keller Rudolf Rangierbahnhof Muttenz und SBB-Transportrisikoanalyse Interpellation Keller Rudolf Gare de triage de Muttenz. Analyse des risques par les CFF
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1994
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 94.3101
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1994 - 08:00
Date
Data
Seite
1212-1213
Page
Pagina
Ref. No
20 024 209
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.