Postulat Zwygart
1527
E' dell'anno 1991 il mio postulato, dunque una cosa completa- mente superata. Però Le voglio ricordare una cosa, on. sig. Consigliere federale: alcune settimane or sono, a Losone, visi- tando la Caserma delle scuole reclute dei sanitari, nel quadro del programma per le sistemazioni delle vecchie caserme, mi si diceva che gli studenti in farmacia ed in medicina degli Ate- nei svizzeri avevano la possibilità di ridurre del 50 percento il loro impegno di preparazione militare durante le scuole sottuf- ficiali o ufficiali. Al ché, risposi che una parte importante di stu- denti svizzeri, purtroppo, non è più nei nostri Atenei, ma è fuori Paese. E qui si ripropone ancora quel mio vecchio postulato dell'anno 1991 in cui chiedevo: non potete fare uno sforzo in modo che questi giovani, meglio, questi «giovani operatori mi- litari» abbiano la possibilità di beneficiare del loro insegna- mento e della loro preparazione professionale nelle caserme che, a tal riguardo, potrebbero essere ristrutturate, affinché lo studente non perda ulteriore tempo? E' molto importante que- sto, e mai lo è come in questo momento, on. sig. Consigliere federale, perché, indipendentemente di tutto, se voi insistite collo zuccherino concedendo ai sanitari che studiano in Sviz- zera il 50 percento di diminuzione del tempo della scuola sot- tufficiali, dimenticate tutti quei bravi Svizzeri che sono uno a Bologna, l'altro - non so - ad Amburgo, in Inghilterra, in- somma, sono nelle università estere, dove il «numerus clau- sus» non c'è. Questo Paese non è, dunque, perfetto!
E allora, aiutiamo questi studenti svizzeri, sì o no, anche quando devono prestare il loro servizio militare? E' per questo che mantengo il postulato. Il senso e la portata di questo atto parlamentare del 1991 mantengono, a mio parere, tutta la loro attualità.
Bundesrat Villiger: Herr Pini ersucht den Bundesrat, den jun- gen Leuten während der Militärdienstzeit Kurse für Berufsbil- dung und akademische Studien anzubieten und auch die Ka- sernen entsprechend einzurichten. Es ist unbestritten, dass die Koordination von beruflicher Ausbildung und Militärdienst Probleme bringt. Das ist ein schwieriges Problem. Vor allem für Anwärter auf eine Kaderposition kann die Ausbildung zu Verzögerungen in der Berufsausbildung führen. Das war schon zu meiner Zeit so. Ich will aber nicht verschweigen, dass die Gewinnung von Anwärtern auf eine Kaderposition - Unter- offiziere, Einheitskommandanten - aus wirtschaftlichen Grün- den schwieriger wird.
Um Härtefälle in diesem Konflikt zwischen ziviler und militäri- scher Ausbildung zu vermeiden oder zu lindern, haben wir schon verschiedene Massnahmen getroffen - militärischer In- struktionsdienst in zwei Teilen zum Beispiel. Die Armeereform wird weitere Verbesserungen bringen: Verkürzung der Rekru- tenschule auf 15 Wochen - Fehlen der berühmten drei Wo- chen, die man «verliert», im Studium «verliert» man nur noch eine -; Verkürzung der Ausbildung zum Korporal von 21 auf 18 Wochen; Verkürzung des Abverdienens Einheitskomman- dant von 19 auf 12 Wochen. Damit wird die Koordination zwi- schen Militärdienst und ziviler Ausbildung erleichtert.
Hingegen ist das, was Herr Pini vorschlägt, unseres Erachtens trotz aller Sympathie für das Anliegen nicht realisierbar. Wir müssen bei den verkürzten Ausbildungszeiten den zu vermit- telnden Stoff komprimieren, die Technisierung der Waffen und Geräte stellt höhere Ansprüche, und das bei kürzeren Arbeits- zeiten. Wir haben also weniger Zeit als je. Wir wollen auch den toten Zeiten, dem Leerlauf, den Kampf ansagen. Abgesehen davon, dass wir für andere Zwecke weniger als je Zeit haben, fehlt uns für diese Zwecke die Infrastruktur auf den Waffenplät- zen. Ich sehe auch weit und breit in den Budgets keine Mittel, um das zu beheben.
In diesem Sinne möchte ich Herrn Pini bitten, uns zu ver- trauen, dass wir alles tun, um sein Anliegen in anderer Weise zu erfüllen.
Dieses Postulat, das konkret etwas verlangt, was so nicht durchführbar ist, muss Ihnen der Bundesrat leider zur Ableh- nung empfehlen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
Minderheit offensichtliche Mehrheit
92.3429
Postulat Zwygart Arbeitnehmer in Rüstungsbetrieben Main-d'oeuvre des entreprises d'armement
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht darüber vorzu- legen, welche Massnahmen zur Eingliederung der Arbeitneh- mer in den Rüstungsbetrieben des Bundes in die zivile Pro- duktion ergriffen werden sollen.
Texte du postulat du 7 octobre 1992
Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un rap- port l'informant des mesures prévues pour la réinsertion dans la production civile des travailleurs des entreprises d'arme- ment de la Confédération.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Jae- ger, Maeder, Meier Samuel, Sieber, Stamm Judith, Weder Hansjürg, Wiederkehr (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. Juni 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 juin 1993
Der Auftragsrückgang für Rüstungsmaterial macht einen Stel- lenabbau bei den eidgenössischen Rüstungsbetrieben unum- gänglich. Zur Linderung der damit verbundenen Härten hat der Bundesrat folgende Massnahmen ergriffen:
Durch einen sehr restriktiven Ersatz der natürlichen Perso- nalabgänge konnten in den eidgenössischen Rüstungsbetrie- ben seit 1990 rund 600 Stellen abgebaut und Entlassungen bisher vermieden werden. Da die natürlichen Fluktuationen wegen der ungünstigen Konjunkturlage stark zurückgegan- gen sind, wird es in Zukunft allerdings nicht mehr gelingen, den rückläufigen Bestellungseingang auf diesem Weg vollum- fänglich aufzufangen.
Aelteren Mitarbeitern wird vermehrt nahegelegt, von der Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung Gebrauch zu ma- chen. Ein zusätzlicher Sozialplan des EMD schafft die dafür nötigen finanziellen Anreize. Bis Mitte Mai 1993 haben sich 197 Mitarbeiter für die vorgeschlagene vorzeitige Pensionierung entschieden.
Es werden grosse Anstrengungen unternommen, den vom Stellenabbau betroffenen Arbeitnehmern andere Bundesstel- len zu vermitteln. 1993 werden etwa 40 Beschäftigte in die zivi- len Departemente und die Bundeskanzlei wechseln können.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion der sozi- aldemokratischen Fraktion vom 1. Juni 1992 «Neuausrichtung der mit der Armee zusammenhängenden Arbeitsplätze» aus- führt, ist nur eine beschränkte Tätigkeit der Rüstungsbetriebe in angrenzenden zivilen Bereichen möglich. Doch ergeben sich neue Beschäftigungsmöglichkeiten aus der Ansiedlung von Privatunternehmen auf den Arealen der Rüstungsbe- triebe.
Die dabei aus dem Bundesdienst ausscheidenden Arbeitneh- mer werden von den Unternehmen privatrechtlich angestellt, wobei aufgrund des sogenannten Abkommens 90 zwischen der Eidgenössischen Versicherungskasse und den Pensions- kassen der neuen Betriebe die volle Freizügigkeit gewährt werden kann. Um den Entschluss zum Uebertritt zu erleich- tern, werden fallweise weitere Abgeltungen ausgerichtet
Ungeachtet all dieser Massnahmen muss mit Entlassungen in den Rüstungsbetrieben gerechnet werden, da die anhalten- den Kürzungen des EMD-Budgets die Lage weiter verschärfen
7-N
Motion Brügger Cyrill
1528
N
21 septembre 1993
und den Spielraum für den mittelfristigen Aufbau ziviler Aktivi- täten empfindlich einschränken.
Für diesen ungünstigsten Fall sieht der Bundesrat für die vom Stellenabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rüstungsbetriebe umfangreiche Sozialmassnahmen vor; das Bundesamt für Rüstungsbetriebe hat die nötigen Rückstellun- gen in seinen Voranschlag 1993 aufgenommen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Zwygart: In meinem Postulat fordere ich, dass ein Bericht ver- fasst wird, der Massnahmen aufzeigt, wie durch die Verkleine- rung der Armee die Arbeitsplätze, die aufgegeben werden müssen, im zivilen Bereich wieder ersetzt werden können. Dieser Vorstoss ist im Zusammenhang mit dem Armeeleit- bild 95 entstanden. Die Verkleinerung der Armee ist eine Tat- sache, und z. B. durch den Kauf der neuen Flugzeuge sind im Bereich Flugzeuge und Landepisten einige Verkleinerungen vorgesehen, so dass es auch weniger Arbeitsplätze geben wird, und dies vor allem auch in Randregionen. Die Beschäfti- gungsprobleme sind aber etwas, das uns immer wieder be- schäftigt, und der Bund als Arbeitgeber hat hier eine beson- dere Verantwortung.
Es ist klar und offensichtlich, dass die Rüstungsbetriebe, um ein Beispiel aufzuzeigen, diese Verkleinerung respektive Um- strukturierung schon vielfach vollzogen haben. Es wurde auch mehrfach hier gezeigt, dass es möglich war, ohne Entlassun- gen auszukommen. Thun beispielsweise, das in meiner Nähe ist, hat aber trotzdem Beschäftigungsprobleme bekommen, weil ja eben Randbeziehungen der Industrie auch betroffen sind.
Nun aber kann man schlecht sehen, ob jetzt der Bund allein der Verursacher dieser Probleme ist oder ob es die allgemeine Problematik in der Wirtschaft ist, die dann zur Arbeitslosigkeit führt.
Ein Bericht kann ein Papiertiger sein. Ich bin darum durchaus bereit, im Rahmen der heutigen Diskussion zu hören, ob es der richtige Weg ist, ein Papier mehr zu verlangen. Wenn näm- lich die Zusicherung von bundesratlicher Seite gemacht wird, dass man sich bemüht, immer angepasst an die lokalen Struk- turen, in Zusammenarbeit mit den regionalen Verantwortli- chen nach adäquaten Lösungen zu suchen, dann ist es viel- leicht besser, hier zu sagen: «Ich verzichte auf das Postulat und lasse es abschreiben», als es hier auf einen «Hosenlupf» ankommen zu lassen - wir hätten ein Papier mehr, aber gehol- fen wäre den Betroffenen damit nicht.
Ich wiederhole: Ich bin bereit, das Postulat abschreiben zu lassen, wenn uns hier der Bundesrat weitere Bemühungen zusichert.
Abgeschrieben - Classé
92.3540
Motion Brügger Cyrill Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp Extension de la place de tir de Kaisereggalp
Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992
Der Bundesrat wird aufgefordert, auf den Ausbau des Schiess- platzes Kaisereggalp zu verzichten.
Texte de la motion du 17 décembre 1992
Je réclame du Conseil fédéral qu'il renonce à étendre la place de tir de Kaisereggalp.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ur- sula, Haller, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Leemann, Mae- der, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Vollmer, Züger (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mit dem Erstellen einer leistungsfähigen Seilbahn sollen vom Simmental her Material, Fahrzeuge und Soldaten in dieses al- pine Hochtal transportiert werden. Mit dem Bau der sogenann- ten Erschliessungsstrasse ab Seilbahnbergstation ist ein wei- terer Eingriff in diese laut UVP höchst empfindliche Bergland- schaft geplant. Es bestehen zudem Pläne, diese Anlagen auch touristisch auszunützen.
Diese Eingriffe in eine unberührte Naturlandschaft rechtferti- gen sich keineswegs:
Mit der Armeereform 95 ist auch ein Bestandesabbau ver- bunden, so dass mit den bestehenden Uebungsplätzen genü- gend Möglichkeiten gegeben sind.
Die im Rahmen der Projektierungsarbeiten erstellte UVP weist in aller Deutlichkeit nach, mit welch irreparablen Schä- den für Natur und Umwelt zu rechnen wäre.
Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz wendet sich eindeutig gegen die Ausführung der Pläne.
Die Gemeinde Plaffeien hat ihre Opposition zu diesem Pro- jekt unmissverständlich kundgetan.
Die Regierung des Kantons Freiburg ist gegen eine weitere Ausdehnung der Schiesstätigkeit im Schwarzsee-Gebiet, im speziellen ganz klar gegen die Erschliessung der Kaiser- eggalp.
Mit meinem von Bundesrat und Parlament angenommenen Postulat zur breiteren Einführung der Simulationstechnik für militärische Uebungen - auch in der Infanterie - sollten suk- zessive die ohnehin wirklichkeitsfremden Schiessübungen im Alpengebiet eingestellt werden.
Die Verknappung der finanziellen Mittel gebietet geradezu imperativ, auf fragwürdige und von allen öffentlichen Stellen bekämpfte Projekte zu verzichten. Ein Festhalten an diesen überholten Plänen würde nicht verstanden und als Sturheit empfunden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 7. April 1993
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 7 avril 1993
Das EMD plant nicht den Ausbau des bundeseigenen Schiessplatzes Kaisereggalp; es möchte aber dessen Er- schliessung verbessern. Ein entsprechendes Vorprojekt aus dem Jahre 1987 sieht vor, die bestehende Materialseilbahn auf der Simmentaler Seite durch eine leistungsfähigere Trans- portseilbahn zu ersetzen, mit der auch geländegängige Fahr- zeuge für alpwirtschaftliche und militärische Zwecke transpor- tiert werden können. Von der Bergstation der Seilbahn zur Kai- sereggalp soll der bestehende Alpweg zu einem Erschlies- sungsweg ausgebaut werden. Von dem 3,2 Kilometer langen Weg liegen 2,4 Kilometer auf dem Gebiet des Kantons Bern. Ob in einem späteren Zeitpunkt auch eine bessere Ausrü- stung des Schiessplatzes mit zeitgemässen Ausbildungsanla- gen ins Auge gefasst werden soll, steht heute noch nicht fest; es besteht dafür kein konkretes Projekt.
Die Armee kann auf die projektierte Erschliessung nicht ver- zichten. Diese soll nicht touristischen, sondern ausschliess- lich militärischen und alpwirtschaftlichen Zwecken dienen. Aus diesem Grund konnten die Meliorationsämter des Bundes und des Kantons Bern Beitragsleistungen an die Baukosten zusichern.
Auch die bestandesmässig verkleinerte «Armee 95» wird auf Schiessplätze angewiesen sein. Es wird auch nach 1995 vor- kommen, dass im Gebiet des Simmentals und des Jaunpas- ses gleichzeitig mehrere Einheiten im Dienst stehen und ver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1993
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3429
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Numero dell'oggetto
Datum 21.09.1993 - 08:00
Date
Data
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1527-1528
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