Limit on participation capital in stock corporations

20019948Giurisprudenza amministrativa delle autorità federali (VPB)3 giu 1991Not Examined

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Sintesi Omnilex

The National Council discussed a difference in the corporate law revision concerning Article 656b paragraph 1 OR. The commission proposed that participation capital must not exceed twice the share capital. The provided excerpt contains the opening of the debate and the proposal, but no final vote or definitive resolution on the provision.

Massima Omnilex

Art. 656b Abs. 1 OR; limitation of participation capital relative to share capital; the commission proposed a cap at twice the share capital. The excerpt shows a parliamentary deliberation on a divergence in the stock corporation revision but does not contain a final decision or normative clarification beyond the proposal stated in consid. 1.

Testo completo

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

Nationalrat - Conseil national

1991 Sommersession - 19. Tagung der 43. Amtsdauer Session d'été - 19e session de la 43º législature

Erste Sitzung - Première séance

Montag, 3. Juni 1991, Nachmittag Lundi 3 juin 1991, après-midi

14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Bremi

Präsident: Ich begrüsse Sie zur Sommersession. Wir haben Kenntnis genommen von den Resultaten der gestrigen Volks- abstimmungen. Es ist dies nicht der Ort für Kommentare. Eine Vorlage darf ich immerhin erwähnen: Vier Bundesratsparteien haben die Bundesfinanzreform unterstützt und sind unterle- gen. Der Entscheidungsbildungsprozess zwischen Bundes- rat, Parlament und Stimmbürger war offensichtlich gestört. Es stellt sich die Frage nach der Reaktion.

  1. Wir haben als Volksvertretung vermehrt darauf zu achten, dass politische Information für uns nicht nur darin bestehen darf, etwas zu erklären, sondern auch darin zuzuhören. Mei- nungsbildung muss in der Schweiz wieder mehr zu einem Zweiwegprozess werden.

  2. Auch wenn das Volk gegen unsere Mehrheitsmeinung ent- schieden hat, darf unsere Reaktion nicht nur im Hinnehmen bestehen. Wir sind ab heute aufgefordert, bessere Lösungen zu finden und nicht der Vergangenheit nachzutrauern oder ir- gend jemandem Schuld zuzuweisen. Das Volk hat uns gestern Aufträge gegeben. Packen wir diese Aufträge an.

Wir haben der Presse entnommen, dass die Mannschaft des FC Nationalrat das internationale Turnier in Luzern gewonnen hat. Der Wanderpreis liegt hier - aber nur zur Besichtigung - auf dem Tisch des Hauses. Wir gratulieren der Mannschaft, die sich tatsächlich als europafähig erwiesen hat. (Beifall)

Nachruf - Eloge funèbre

Präsident: An Ostern erhielten wir Kenntnis vom Ableben von Herrn Marius Lampert, Ständeratspräsident 1972/73. Herr Lampert verliess uns im Alter von 89 Jahren nach einem aus- sergewöhnlich intensiven und erfüllten Leben.

Er war während 20 Jahren Gemeindepräsident von Ardon, Mitglied des Walliser Grossen Rates und wurde 1953 in die Kantonsregierung gewählt. Er gehörte ihr während 16 Jahren an und leitete das Departement des Innern, der Landwirt- schaft, der Industrie und des Handels. Dreimal bekleidete er das Amt des Präsidenten des Staatsrates.

1955 wählte das Walliser Volk Marius Lampert in den Stände- rat, dem er während fünf Legislaturperioden angehörte. Als

Ständerat präsidierte er mit Auszeichnung die ständige Eisen- bahnkommission, die Alkoholkommission und die Aussen- wirtschaftskommission.

Während seiner langen politischen Karriere pflegte der Sohn eines Weinbauern stets enge Kontakte zur Land-, Frucht- und Milchwirtschaft und vertrat mit grossem Einsatz die Interessen dieser Zweige der kantonalen Wirtschaft.

Marius Lampert war ein grosser Arbeiter, ein humanistischer Geist und ein überzeugter Christ. Er wird uns als vorbildlicher Magistrat in Erinnerung bleiben. Während 20 Jahren lehrte er am Collège in Sion; er verfügte bis zum letzten Tag über eine bemerkenswerte Geistesfrische. Marius Lampert zeichnete sich zudem durch menschliche Qualitäten wie Feinheit, Höf- lichkeit und Treue aus.

Im Namen des Nationalrates spreche ich der Gattin und der Familie des Verstorbenen unser aufrichtiges Beileid aus. Ich bitte die Ratsmitglieder und die Besucher auf den Tribü- nen, sich zu Ehren des Verstorbenen zu erheben.

Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt

83.015

Obligationenrecht. Aktienrecht Code des obligations. Droit des sociétés anonymes

Differenzen - Divergences

Siehe Jahrgang 1990, Seite 1383 - Voir année 1990, page 1383 Beschluss des Ständerates vom 5. März 1991 Décision du Conseil des Etats du 5 mars 1991 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN

Art. 656b Abs. 1 Antrag der Kommission Das Partizipationskapital darf das Doppelte des Aktienkapitals nicht übersteigen.

Art. 656b al. 1 Proposition de la commission Le capital-participation ne peut dépasser le double du mon- tant du capital-actions.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Titelblatt

Frontispice Frontispizio

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1991

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

00

Séance

Seduta

Geschäftsnummer


Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum

03.06.1991

Date

Data

Seite

847-847

Page

Pagina

Ref. No

20 019 948

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Parole chiave

corporate lawparticipation capitalshare capitalparliamentary debatedifference settlement

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether participation capital under Art. 656b para. 1 should be limited to twice the share capital.

Decisione estratta

The commission proposed that participation capital may not exceed twice the share capital.

Motivazione estratta

The excerpt records only the commission proposal and the surrounding parliamentary debate; no further reasoning or final vote result is contained in the provided text.

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